Um zwei Prozent wird der Orientierungspunktwert von 1. Januar 2023 an steigen. Das teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Mitte September mit. Die Entscheidung sei im Erweiterten Bewertungsausschuss gegen die ärztlichen Stimmen gefallen.
Es werden damit nur die Kostensteigerungen von 2020 auf 2021 berücksichtigt, nicht aber die zuletzt stark gewachsenen Kosten für Energie oder die hohe Inflation. Die KBV kündigte an, sich weiter für einen Energiekostenausgleich einzusetzen.
red