Weil Fiebersäfte mit Paracetamol oder Ibuprofen für Kinder derzeit vielerorts nicht oder nur schwer erhältlich sind, sollen erkrankte Kinder aktuell eine von Apotheken hergestellte Rezeptur bekommen. Darauf hat sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit den Kassen und dem Apothekerverband geeinigt. Allerdings sollen solche Rezepturen nur in Einzelfällen hergestellt werden: wenn dies die Erkrankung des Kindes erfordert.
Die Fertigung in der Apotheke setzt voraus, dass die Rezeptur ärztlich verschrieben wurde. Die Apotheke muss die Nichtbeschaffbarkeit dokumentieren und soll mit Ärztinnen und Ärzten Rücksprache über Alternativen halten. Schätzen diese die Rezeptur als notwendig ein, muss die Praxis ein neues Rezept für die Rezeptur ausstellen.
Das BfArM will den Lieferengpass weiter beobachten. Sollte dieser länger bestehen, sollen Apotheken die Rezepturen auch ohne vorherige Verschreibung fertigen dürfen. Laut KBV will Ratiopharm künftig mehr seines Paracetamol-Saftes herstellen.