Die Versorgung eines Ulcus Cruris ist oft aufwendig und erfordert in der Regel mehrere Konsultationen. Dafür steht im EBM neben den üblichen Pauschalen eine extra Leistungsziffer zur Verfügung. Inkludiert ist hier ein (Kompressions-)verband. Außerdem erforderlich: Die Fotodokumentation.
EBM
Bei Erstkonsultation Abrechnung der 03000 sowie der 03220 bei mehreren behandelten chronischen Erkrankungen. Die Versorgung des Ulkus wurde mit der 02312 abgerechnet. Schon bei der Erstkonsultation zusätzlich und später mehrfach Abrechnung der 03230.
GOÄ
Bei GOÄ-Abrechnung zunächst Abrechnung der Nrn. 1 und 7 (Thoraxorgane und Gefäßsystem); zusätzlich die Nr. 250 für die Blutabnahme und die Nr. 298 für die Abstrichentnahme. Die aus der Laborgemeinschaft bezogenen Laboranalysen sind als eigene Leistungen ebenfalls abrechenbar.
Die Versorgung des Ulkus incl. der Nekrosenabtragung wurde mit der Nr. 2006 abgerechnet, der anschließende Wundverband mit der Nr. 200 und der Kompressionsverband mit der Nr. 204. Die Folgekontakte im selben Behandlungsfall können entweder mit den Nrn. 1 und 5 oder aber mit den Nrn. 2006, 200 und 204 abgerechnet werden.
HZV
In Bayern ist die Versorgung eines Ulcus cruris bei den Verträgen mit der IKKclassic und der TK Teil der Pauschale. Die BKKen zahlen für die 02312 aktuell 11,04 Euro als Einzelleistung; die LKK honoriert kleinchirurgische Leistungen mit einem Zuschlag (Z6) von 1,60 Euro auf jede abgerechnete P1.
AOK und EK vergüten über das Modul “Wundmanagement” die Leistung nach der Nr. 2310; die AOK mit 22,00 Euro, maximal sechsmal/Quartal; die EK mit 20,00 Euro maximal viermal/Quartal.