Berlin/Hannover. Dass Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) seine Regierungskommission zur Vorbereitung einer Krankenhausreform ohne jegliche Beteiligung von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten oder der Selbstverwaltung besetzt hat, stößt bei vielen auf Unverständnis.
Es sei „überraschend“, dass in der Namensliste kein einziger niedergelassener Kollege zu finden sei, kritisierte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, während der Frühjahrstagung seines Verbandes. Wenige Tage zuvor hatte Lauterbach die Kommission wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben einberufen (s. unten).
Bei der Krankenhausreform werde auch die Ambulantisierung von Leistungen, die bisher stationär erbracht wurden, unter die Lupe genommen, erinnerte Weigeldt; in diesem Zusammenhang müsse auch die sektorenübergreifende Versorgung deutlich weiterentwickelt werden. „Wie soll über Ambulantisierung oder das Entlassmanagement sinnvoll diskutiert werden können, wenn niemand am Tisch sitzt, der jeden Tag damit zu tun hat?“
Ärztliches Erfahrungswissen bleibt ungenutzt
Auch bei der Bundesärztekammer (BÄK) stößt die Zusammensetzung der Kommission auf „Unverständnis“. Laut einer Mitteilung von BÄK-Chef Dr. Klaus Reinhardt sei nicht nachhvollziehbar, warum nicht auf das Erfahrungswissen der Vertreter der ärztlichen Selbstverwaltung zurückgegriffen werde.
Die Meinung teilt der GKV-Spitzenverband. Es wäre besser gewesen, die Kommission angemessen im Gesundheitswesen zu verankern, denn neben der wissenschaftlichen Theorie werde auch die konzeptionelle und die Umsetzungskompetenz der Selbstverwaltung gebraucht, heißt es hier.
Grundlage für Reformen ab 2023
Lauterbach hatte die Kommission vergangenen Montag (2. Mai) wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben einberufen. Besetzt ist sie mit 15 Wissenschaftlern aus Pflege und Medizin, der Ökonomie, der Rechtswissenschaften und einem an das Gesundheitsministerium angebundenen Koordinator, Tom Bschor, langjähriger Chefarzt in der Schlosspark-Klinik Berlin und Gutachter in verschiedenen wissenschaftlichen Gremien.
Die Kommission sei eine reine wissenschaftliche, betonte Lauterbach. Die Selbstverwaltung sei nicht beteiligt, werde aber angehört. Die von ihr erarbeiteten Empfehlungen sollen Grundlage für die Klinikreformen ab 2023 werden.
Die große Krankenhausreform liege 20 Jahre zurück, so Lauterbach. Die Notfallversorgung müsse besser sichergestellt werden, der Pflegemangel müsste beseitigt werden, das Fallpauschalensystem müsse überarbeitet werden, führte der SPD-Politiker als wichtige Punkte auf.