Die S1-Leitlinie “Kopfschmerz bei Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln” ist aktualisiert worden. Verschiedene neue Erkenntnisse hätten die Überarbeitung der Leitlinie aus dem Jahr 2018 notwendig gemacht, berichtet die federführende Fachgesellschaft, die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN).
So habe sich beispielsweise gezeigt, dass monoklonale Antikörper gegen CGRP oder den CGRP-Rezeptor (etwa Topiramat und Onabotulinumtoxin A) nicht nur bei der Prophylaxe der chronischen Migräne wirksam sind, sondern auch bei Kopfschmerzen durch Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln (“Medication Overuse Headache”, MOH).
Eine weitere Neuerung habe sich durch die Klassifikation der Kopfschmerzen durch die International Headache Society (IHS) ergeben, die die Medikamente spezifiziert, die einen Kopfschmerz durch MOH hervorrufen können.
“Ein MOH entwickelt sich deutlich schneller, wenn Triptane, Opioide und Kombinationsanalgetika eingenommen werden, verglichen mit einfachen Analgetika”, heißt es dazu in der Leitlinie.
Auch ein Grenzwert für einen Übergebrauch wurde gemäß Expertenkonsens festgelegt: Für Triptane, Ergotamine, Opioide sowie Kombinationsanalgetika liegt ein Übergebrauch vor, wenn das Arzneimittel an zehn oder mehr Tagen pro Monat eingenommen wird.
Bei Übergebrauch von Nicht-Opioidanalgetika wurde die Grenze bei einer Einnahme an 15 oder mehr Tagen pro Monat festgelegt.