Berlin. Die GOÄ-Pauschale für aufwendigere Hygienemaßnahmen wurde bereits zum 1. Januar gesenkt – immerhin können Praxen seitdem aber im ersten Quartal noch die GOÄ Ziffer A383 ansetzen. Sie wird mit 30 Punkten vergütet und spült bei 2,3-fachem Satz 4,02 Euro in die Praxiskasse.
Allerdings hat es damit bald ein Ende. Auch wenn die Pandemie längst nicht vorbei ist und Praxen weiterhin wegen Corona höheren Hygieneaufwand und -kosten haben werden: Zum 31. März endet die Abrechnungsmöglichkeit der A383, bestätigt der PKV-Verband am Dienstag (29.3.) auf Anfrage von „Der Hausarzt“. (at)