Tübingen. In dem Gutachten beschäftigen sich die Wissenschaftler mit der konkreten Umsetzung der EAV, bei der Patienten über einige Tage in einem intersektoralen Gesundheitszentrum (IGZ) überwacht und versorgt werden. Das vorgestellte Konzept erarbeitet hierzu das Behandlungsspektrum und die notwendige Infrastruktur. Ferner werden Auswirkungen auf die Versorgung sowie wirtschaftliche Effekte hergeleitet. „In zahlreichen Expertengesprächen mit Ärzten und Vertretern anderer Gesundheitsberufe wurde deutlich, wie groß das medizinische Potenzial und auch der Bedarf der Patienten für eine derartige Versorgungsform ist“, sagt Dr. Heidrun Sturm vom Uniklinikum Tübingen, die das Gutachten mitverfasst hat.
Kurzfristiges Monitoring
Die EAV richtet sich an Patienten, die nicht die hochtechnisierte Infrastruktur eines Krankenhauses benötigen, jedoch aufgrund kurzfristig intensivierten Behandlungs-, Unterstützungs- oder Monitoringbedarf vorübergehend nicht rein ambulant behandelt werden können. Möglich ist eine Unterbringung für drei bis fünf Nächte. Adressiert werden vorrangig allgemeinärztlich-internistische und weitere konservative Angebote.
Ansatzpunkt für interprofessionelle Kooperation
Eine solche Versorgungsform bildet laut Sturm einen „hervorragenden Ansatzpunkt für interprofessionelle Kooperation und die Koordination im Rahmen einer zentrumsbasierenden Versorgung“. Entsprechend sei eine enge Vernetzung mit existierenden regionalen Strukturen zwingender Bestandteil des Konzepts.
Das erst jetzt veröffentlichte Gutachten „IGZ konkret“ wurde bereits im April 2021 vom Institut für Allgemeinmedizin und Interprofessionelle Versorgung des Uniklinikums Tübingen und der Unternehmensberatung Oberender im Auftrag und unter Mitwirkung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verfasst. red