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Neues Ziel: Ende 2022Neues Bürger-Register zu Organspenden verzögert sich 

Tausende Schwerkranke warten dringend auf Spenderorgane. Vor zwei Jahren beschloss der Bundestag neue Angebote, die auf mehr Aufklärung setzen. Angesichts der Corona-Krise gibt es jetzt aber Verspätungen.

Hausärzte sollen ab 1. März zur Organspende beraten.

Berlin. Im Ringen um mehr lebensrettende Organspenden in Deutschland verzögert sich der Start eines neuen Bürger-Registers. Der ursprünglich vorgesehene Termin 1. März wird nicht erreicht werden können, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Den Betrieb aufnehmen soll das Register nun frühestens Ende des Jahres. Hintergrund sei, in der Corona-Pandemie eine weitere Belastung der Krankenhäuser durch nötige technisch-organisatorische Vorarbeiten aktuell zu vermeiden, die mit ihrer Anbindung an das Register einhergehen würden.

Hausärzte sollen ab 1. März auch zu Impfregister beraten

Das zentrale Register ist ein Kernelement einer Organspendereform, die der Bundestag Anfang 2020 beschlossen hatte. Darin soll man Erklärungen zu seiner Spendebereitschaft online speichern können.

Generell sollen künftig alle Bürgerinnen und Bürger mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden. Wer ab dem Alter von 16 Jahren einen Personalausweis oder einen Pass beantragt, soll auf dem Amt Informationsmaterial zu Organspenden bekommen. Schon auf dem Amt soll man sich dann mit Ja oder Nein ins Register eintragen können – aber auch später etwa online von zu Hause.

Vorgesehen ist auch, dass Hausärzte Patienten künftig auf Wunsch alle zwei Jahre über Organspenden informieren und – ergebnisoffen – zum Eintragen ins Register ermuntern.

Gesetz tritt am 1. März in Kraft

Die Reform geht auf die Initiative einer Abgeordnetengruppe um die heutige Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und die damalige Linke-Chefin Katja Kipping zurück. Sie zielt darauf ab, mehr Menschen dazu zu bewegen, konkret über eine Spende nach dem Tod zu entscheiden. Organspenden bleiben aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Das Gesetz tritt zum 1. März in Kraft.

Quelle: dpa

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