Seit 1. November gilt die aktualisierte Gebührenordnung für die Unfallversicherung (UV-GOÄ). Neu enthalten ist die Nachsorge von Basalzell- und Plattenepithelkarzinomen, wenn diese bei den Patienten als Berufskrankheit anerkannt wurden.
Diese Ganzkörperuntersuchung der Haut können Ärzte jetzt mit der Ziffer 6b UV-GOÄ (17,11 Euro) in Rechnung stellen. Sie ist in der Allgemeinen und Besonderen Heilbehandlung erlaubt. Zusätzlich abrechnen können sie eine Auflichtmikroskopie nach Nr. 750 UV-GOÄ.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird zudem die Entfernung kleiner maligner Hauttumore an Kopf und Händen besser honoriert, indem dafür dann die Nr. 2404 statt der 2403 UV-GOÄ angesetzt werden darf.
Nötig ist dafür aber “eine chirurgisch-instrumentelle Eröffnung der Haut und/oder Schleimhaut” oder ein “Wundverschluss von eröffneten Strukturen der Haut und/oder Schleimhaut mindestens in Oberflächenanästhesie” sowie die Durchführung nach Paragraf 115b SGB V, der das ambulante Operieren regelt. “Punktionen, Kürettagen der Haut und Shave-Exzisionen ohne Wundverschluss mittels Naht” zählen nicht dazu. red