AbrechnungSo ist die Platzwunde nach Sturz abzurechnen Dr. Heiner Pasch 3 Min. 20. Oktober 2021 HA 17/21 Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Am Beispiel einer einfachen Platzwunde zeigen wir die Vor- und Nachteile sowie die Besonderheiten von EBM, GOÄ, HZV und UV-GOÄ. © So ist die Platzwunde nach Sturz abzurechnenEBMGOÄHZVVergleich Wundversorgung EBM, GOÄ, UV-GOÄ, HZVBesonderheitenUV-GOÄGOÄ EBM Abrechnung der Versichertenpauschale 03000, der Wundversorgung mit der 02301 sowie der Impfung mit 89400R. Durch die KV Ergänzung der Pauschalen 03040, 03060, 03061 und 32001. Am Folgetag und nach zehn Tagen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. GOÄ Bei einem privat versicherten Patienten würde der Hausarzt zunächst die Nrn. 1 und 5 abrechnen. Für die Versorgung der Wunde dann die Nrn. 491 und 2004. Die Simultanimpfung geht mit der Nr. 378 in die Abrechnung, die AU-Bescheinigung mit der Nr. 70. Am Folgetag und nach zehn Tagen Abrechnung jeweils der Nrn. 1 und 5. HZV Bei HZV-Versorgung und privatem Unfall würde die Abrechnung der Wundversorgung abhängig von der jeweiligen Krankenkasse im LV Nordrhein folgendermaßen aussehen. Die durch GWQ und spectrumK vertretenen BKKen, die IKKclassic und die TK honorieren die 02301 als Einzelleistung mit 16,00 Euro; bei allen anderen Kassen ist sie Teil der Quartalspauschale. Ähnlich ist es bei der Impfung gemäß GOP 89400R. Hier bietet lediglich die TK eine Einzelvergütung mit 10,00 Euro an, während alle anderen Kassen die Impfungen mit der Pauschale vergütet sehen. Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Weiterlesen Abrechnung Nach Fehltritt: Fremdkörper entfernen und abrechnen Abrechnung GOÄ Nr. 5: Oft geht sie öfter Abrechnung Frische Schnittverletzung am Feierabend Login Registrieren Suchen Newsletter × E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns. Passwort: Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen. Angemeldet bleiben Nur wenn Sie sich sicher sind. 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Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen. Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN): Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen. Mitglied im Hausärzteverband Ich bin Mitglied in einem Hausärzteverband. Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools. Ihr Landesverband: Baden-Württemberg Bayern Berlin-Brandenburg Brandenburg Braunschweig Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Westfalen-Lippe Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen. Newsletter Ja, ich möchte den kostenlosen Newsletter mit wichtigen Neuigkeiten für meinen Beruf erhalten. 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