E-PatientenakteAuf der Suche nach neuen Standards

Bei der elektronischen Patientenakte preschen in Deutschland aktuell vor allem die Kassen voran. Ein Blick in andere Länder zeigt aber: Arzt und Patient müssen in der Datenverarbeitung die Schlüsselfiguren bleiben. Hierzulande verunsichern mitunter jedoch noch rechtliche Fragen.

Und die Patient freut sich: Doktor mit einem Tablet-PC

Mit ihrer Online-Plattform Sundhed – zu deutsch “Gesundheit” – besitzen die rund 5,8 Millionen Dänen ein umfassendes Gesundheitsportal: Rund um die Uhr können sie von ihrem Computer, Smartphone oder Tablet Informationen darüber abrufen.

Der öffentliche Bereich zeigt allgemeine Gesundheitshinweise und einen Krankenhaus- und Praxisnavigator, im zugangsgeschützten Bereich sehen Patienten ihre persönlichen Daten. Mit Zustimmung des Patienten können auch behandelnde Ärzte auf die Akte zugreifen, zudem ist ein sicherer Datenaustausch zwischen Patient, Arzt und Fachkollegen möglich.

Auch rund 1500 Kilometer nordöstlich, in Estland, ist die digitale Krankenakte eine Art Allgemeingut: In ihr werden bislang alle medizinischen Befunde, Ergebnisse und Informationen gespeichert, die ein Patient im Laufe seines Lebens ansammelt: Urin- und Blutproben, Arztbesuche, verschriebene Medikamente, Röntgenbilder oder Krankenhausaufenthalte.

Autorisiert, die Daten einzusehen, ist auch hier zunächst der Patient selbst. Er hat die Kontrolle darüber, ob und wer die Daten einsehen darf. Jeder Zugriff wird mit einem Orts- und Zeitstempel versehen, um etwaigen Missbrauch nachverfolgen zu können, und jeder Este weiß, wer wann auf seine Daten zugegriffen hat.

2021 soll die Akte kommen

Der Blick nach Dänemark und Estland als Vorreiter der digitalen Patientenakte ist in diesen Tagen aktueller denn je – denn ab 2021 sollen auch hierzulande Kassen elektronische Patientenakten anbieten müssen.

Im November haben GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) dazu ein Grundkonzept verabschiedet. Demnach sollen auch deutsche Patienten künftig per Handy und Tablet ihre Daten einsehen können.

Während das Angebot nach Paragraf 291a SGB V ab 2021 verpflichtend sein soll, sind bereits heute einzelne Kassen mit freiwilligen Gesundheitsakten nach Paragraf 68 SGB V vorgeprescht. Die vielleicht prominentesten Vertreter: der TK-Safe oder Vivy mit eigenen Angaben zufolge 25 Millionen angesprochenen Versicherten.

In der Praxis sorgen diese noch jungen Angebote mitunter aber noch für Unsicherheiten, wie Hausärzte berichten. Zudem hatte das IT-Sicherheitsunternehmen Modzero Ende Oktober auf Sicherheitslücken der App Vivy und ihrer Server-Einrichtung hingewiesen, die laut Vivy jedoch anschließend beseitigt wurden.

Ziel: Versorgung verbessern

Im Laufe der nächsten Jahre sollen die Akten der verschiedenen Anbieter unter dem Dach der Gematik standardisiert werden. Die Frage der sogenannten Interoperabilität – also wie Akten verschiedener Anbieter miteinander “arbeiten” können – wird dabei eine wichtige sein.

Und: “Die Akte muss dazu beitragen, dass die Versorgung verbessert wird. Hierzu muss auch die Kommunikation der Ärzte untereinander erleichtert werden”, erinnert Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands. Denn: Patientenakten sind mehr als reine Datensammelorte.

Sie müssen die Versorgung erleichtern – und sollten aus Sicht des Deutschen Hausärzteverbandes daher in den Händen der Patienten und ihrer Ärzte verbleiben.

Bei der Diskussion um das nächste E-Health-Gesetz werde man sich daher aktiv einbringen und sich dafür einsetzen, statt auf kassengeführte Akten auf den Gedanken des Allgemeinguts zu setzen – so wie es Dänemark und Estland bereits erfolgreich vorleben.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.