VideoNeue GOÄ biegt auf Zielgerade ein

Spezielle Zuschläge für Hausärzte in der neuen GOÄ sind alles andere als vom Tisch, machte Dr. Theodor Windhorst beim Deutschen Ärztetag deutlich. Auch das Bundesgesundheitsministerium macht jetzt Tempo: Ende des Jahres soll die Rechtsverordnung zur GOÄ auf den Weg gebracht werden.

„Wir werden noch einmal genau prüfen, ob wir einen „Hausarzt-Bonus“ verstärkt einbringen und durchsetzen können“, sagte Dr. Theodor Windhorst, der für die Bundesärztekammer mit dem PKV-Verband über die GOÄ-Reform verhandelt, am Mittwoch beim Deutschen Ärztetag. Mit dem „Hausarzt-Bonus“ bezieht er sich konkret auf die Forderung des Deutschen Hausärzteverbandes, in die GOÄ-Reform spezifische Hausarztzuschläge für die Betreuung chronisch Kranker (H1) und für VERAH (H2) aufzunehmen. „Ich sehe dafür gute Anzeichen, weil wir die sprechende Medizin stärken wollen“, so Windhorst. Zudem seien von den mehr als 500 Paretoleistungen bereits 160 Zuschlagsleistungen.

Die Notwendigkeit spezieller Zuschläge hatte Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender Deutscher Hausärzteverband, im Vorfeld des Ärztetages damit begründet, dass es nach seinem Kenntnisstand kein spezifisches Hausarztkapitel in der neuen GOÄ geben soll.

Auch die Chance für eine GOÄ-Novelle in dieser Legislaturperiode wächst: Zum einen gibt es eine Zusage von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Bei der Eröffnung des Ärztetages hatte er versichert, die GOÄ-Reform rasch abschließen zu wollen. Und die Gespräche mit der Arbeitsgruppe im BMG verliefen sehr konstruktiv, versicherte Dr. Bernhard Rochell am Donnerstagmorgen in Frankfurt. Der Verwaltungsdirektor der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) war am Abend zu GOÄ-Gesprächen beim BMG gewesen.

Zwar habe das BMG abgelehnt, die Abrechnungspositionen der ärztlichen Leichenschau vorzuziehen – wie von den Ärzten mehrfach gefordert. Dafür habe man aber zugesichert, die Prüfung des GOÄ-Informationspakets im vierten Quartal 2015 abzuschließen und dann die Rechtsverordnung auf den Weg zu bringen.

Auch für Verbände gibt es gute Nachrichten: Das BMG hat zugesagt, dass es ein Anhörungsverfahren zur GOÄ-Reform geben wird, zu der Verbände Stellungnahmen einreichen können. Denn nicht alle Verbände können in die Verhandlungen eingebunden werden, sagte Rochell.

Zudem deutet der Sachstandsbericht von BÄK-Verhandlungsführer Windhorst auf Reform-Fortschritte. Kein Scherbengericht, sondern ganz überwiegend Zustimmung und Ermutigung gab es von den Delegierten des Ärztetages für die Arbeit an der GOÄ-Reform. Dies war der Tenor der weitaus meisten Diskussionsbeiträge. Zudem zeigt eine Umfrage: Ginge es nach den Ärzten, sollte nach der Wahl die GOÄ beim neuen BÄK-Präsidium ganz oben auf der Agenda stehen.

Das sind die Fakten: Konsens existiert nun für die Legendierung der 400 Top-Leistungen, die vollständigen Kapitel B – also die Grundleistungen – und M – die Laborleistungen – sowie den Entwurf eines Paragrafenteils. Insbesondere die Beratungen zu den Leistungsbewertungen stehen allerdings aus.

Laut Windhorst haben sich BÄK, PKV und Beihilfe auf eine gemeinsame Gesetzesinitiative geeinigt. Eine Kommission von BÄK und PKV soll dem Gesundheitsministerium Vorschläge zur Weiterentwicklung der GOÄ unterbreiten. Denn nie wieder soll ein solcher Reformstau entstehen, wie mit der nun über 30 Jahre alten GOÄ.

Der Zeitplan für die Reform ist anspruchsvoll: Referentenentwurf zur Jahreswende 2015/16, im Frühjahr 2016 Kabinettsbeschluss, im Spätsommer abschließende Beratung durch Bundestag und Bundesrat. In Kraft treten könnte die Reform dann am 1. Oktober 2016, sagt Windhorst.

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