Zum 1. Juli wurde abermals an der Heilmittelverordnung geschraubt. Bei genauem Hinsehen ergeben sich für Hausärzte Vorteile. 3 Fallbeispiele verdeutlichen, wie Sie jetzt ganz einfach "budgetschonend" verordnen. PLUS: Der aktualisierte Spicker zum Download.
So können Hausärztinnen und Hausärzte im Indikationsschlüssel für Ergotherapie PS2 (neurotische, Belastungs-, somatoforme und Persönlichkeitsstörungen) und PS3 (wahnhafte und affektive Störungen / Abhängigkeitserkrankungen) zukünftig bis zu 20 Therapieeinheiten auf ein Rezept schreiben. Dies soll die Versorgung von psychisch schwer Erkrankten verbessern, da diese zum Teil Probleme haben, mehrfach im Quartal die Arztpraxis aufzusuchen.
Ein Zwang zur Verordnung von entsprechend vielen Einheiten besteht jedoch nicht. Im Gegenteil: Der Quartalsbedarf darf nicht überschritten werden. Sprich: 20 Einheiten gibt es nur, wenn mehr als eine Therapieeinheit pro Woche stattfindet.
Tipp: Da Ergotherapie relativ teuer ist, sollte man die Diagnoselisten des langfristigen Heilmittelbedarfs (LHM) und des besonderen Verordnungsbedarfs (BVB) beachten! Außerdem sind die Verordnungsvorschriften der Heilmittelrichtlinie im Auge zu behalten: So ist bei der Ergotherapie in diesen Indikationen eine psychiatrische Eingangsdiagnostik erforderlich.