Seit April können Hausärzte im Notdienst Zuschläge für schwere Erkrankungen (01223, 01224 EBM) und schwere Kommunikation (01226 EBM) abrechnen (s. Der Hausarzt 3/2017). Voraussetzung dafür ist aber, dass bestimmte Behandlungsdiagnosen nach ICD-10 gesichert vorliegen.
Damit Hausärzte die begründenden ICD-Codes immer im Blick haben, haben Dr. Sabine Frohnes und Timo Schumacher einen Spickzettel für die Praxis erstellt (s. Tab.). Die beiden Allgemeinmediziner geben unter anderem Fortbildungen zur Abrechnung für die Seminarreihe „Werkzeugkasten Niederlassung“ (www.hausarzt-werkzeugkasten.de).
Damit man schnell die richtige Ziffern-Kombination findet, haben sie einen Entscheidungsbaum entwickelt. „So sieht man sofort, dass bei Patienten, bei denen die 01224 und die 01226 infrage kommen, die 01224 EBM die lohnendere Alternative ist“, sagt Schumacher. Die Liste mit den begründenden ICD basiert der KBV zufolge auf den bundesweiten Abrechnungsdaten ambulanter Notfälle.