Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Forum PolitikWill die KBV den Hausärztenheimlich Honorar entziehen?

Im Januar 2017 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass ermächtigte Einrichtungen und ermächtigte Ärzte die nach Zeit gestaffelten Zusatzpauschalen für die Beobachtung und Betreuung von bestimmten Patientengruppen (01510-01512 EBM) abrechnen können.

Der Bewertungsausschuss soll die Bestimmungen dieser Leistungen anpassen (Az.: B 6 KA 2/16 R). Diese wären damit nicht mehr auf Arztpraxen oder praxisklinische Einrichtungen (Paragraf 115 Abs. 2 SGB V) beschränkt.

Kommentar

Ermächtigte Einrichtungen und ermächtigte Ärzte, die in der Vergangenheit gegen eine Berichtigung ihres Honorarbescheids Rechtsmittel eingelegt haben, müssen aufgrund der Entscheidung des BSG eine Honorarnachzahlung erhalten. Das Honorarvolumen müsste aus dem fachärztlichen Teil kommen – aus dem "Topf" der Fachgruppen, die diese Leistungen abrechnen können.

Das scheint die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aber verhindern zu wollen: Aus ihrer Sicht ist mit der Anpassung des EBM eine Finanzierungsempfehlung zu vereinbaren, um den Leistungsbedarf aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) zu bereinigen und die Leistungen übergangsweise extrabudgetär zu zahlen.

Da es sich um einen rückwirkenden Beschluss handelt, wäre eine rückwirkende extrabudgetäre Vergütung nötig. Damit würde die MGV – und daher auch der hausärztliche Teil – belastet. Hoffentlich können das die hausärztlichen KBV-Vertreter verhindern!

Diese Leistungen sollen künftig auch Kliniken berechnen können

01510 – 01512 EBM

  • Beobachtung und Betreuung eines Kranken mit kon­ sumierender Erkrankung (fortgeschrittenes Malignom, HIV­Erkrankung im Stadium AIDS) in einer Arztpraxis oder praxisklinischen Einrichtung gemäß Paragraf 115 Abs. 2 SGB V unter parenteraler intravasaler Behand­ lung mittels Kathetersystem und/oder
  • Beobachtung und Betreuung eines Kranken in einer Arztpraxis oder praxisklinischen Einrichtung gemäß Pa­ ragraf 115 Abs. 2 SGB V unter parenteraler intravasaler Behandlung mit Zytostatika und/oder monoklonalen Antikörpern und/oder
  • Beobachtung und Betreuung eines kachektischen Patienten mit konsumierender Erkrankung während enteraler Ernährung über eine Magensonde oder Gas­ trostomie (PEG) in einer Praxis oder praxisklinischen Einrichtung gemäß Paragraf 115 Abs. 2 SGB V und/oder
  • Beobachtung und Betreuung einer Patientin, bei der ein i.v.­Zugang angelegt ist, am Tag der Eizellentnahme, entsprechend der Gebührenordnungsposition 08541 und/oder
  • Beobachtung und Betreuung eines Patienten nach einer Punktion an Niere, Leber, Milz oder Pankreas
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.