Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Forum PolitikWie ist eine Patientenanfrage per Mail abzurechnen?

Frage an Dr. Gerd. W. Zimmermann: Wie ist eine Patientenanfrage per Mail abzurechnen?

Der abendliche unvorhergesehene Anruf eines Patienten wegen seines hohen Blutdrucks ist sicherlich abgebildet, bewertet und bezahlt mit der Ziffer 01100/01.

Wie ist aber die Abrechnung im Zeitalter der neuen digitalen Medien geregelt, wenn mich der Patient um 22.00 Uhr mit Hilfe einer Email zu gleichem Thema konsultiert? Zählt da das Absenden der Mail? Oder das Lesen der Mail? Oder ist das gar kein Kontakt im Sinne des EBM?

Antwort

Wie zum Beispiel bei der Einstufung der Abrechnung eines Hausbesuchs gilt auch hier der Zeitpunkt der Kontaktaufnahme durch den Patienten. Konkret: Entscheidend ist, wann der Patient die E-Mail-Anfrage abschickt (oder anruft). Der Zeitpunkt der Ausführung (Rückmail, Rückruf) spielt hier keine Rolle. Was die grundsätzliche Frage der Berechnungsfähigkeit betrifft, so gibt es zwischen der hier ausdrücklich möglichen telefonischen Kontaktaufnahme und der gleichwertigen per E-Mail keinen Unterschied.

Haben auch Sie Fragen zur Abrechnung und/oder Praxisführung? Melden Sie diese Fragen an die Redaktion unter info@medizinundmedien.eu. Sie erhalten zeitnah eine persönliche Antwort. Allgemein relevante Themen werden anonymisiert veröffentlicht.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.