Die Barmer GEK startet wieder einmal eine Kampagne gegen Vertragsärzte. Nach den Massenregressanträgen vor einigen Jahren wegen des aus Kassensicht nicht korrekten Ansatzes der Chronikerziffern sind es jetzt die Verordnungen bei Protonenpumpenhemmern (PPI), die sie angreift. Allein in Deutschland bekämen rund 13,4 Millionen Menschen diese Medikamente verschrieben und das sei immerhin jeder sechste Einwohner. In einigen Bundesländern habe jede zehnte Frau zwischen 20 und 29 Jahren ein Säureblocker-Rezept erhalten und zwischen 2006 und 2015 habe sich die Zahl der verordneten Tagesdosen mehr als verdreifacht.
Die Rezeptflut lässt sich nach Auffassung der Kasse medizinisch nicht mehr rechtfertigen und sei weder durch steigende Erkrankungsraten noch durch demografische Faktoren zu erklären. Eine Auswertung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns habe zudem ergeben, dass von den rund 500 Millionen Tagesdosen, die in Bayern jedes Jahr verordnet werden, etwa 70 Prozent bei Beschwerden verschrieben würden, für die sie gar nicht zugelassen seien, etwa bei Völlegefühl oder Aufstoßen. Auch in Kliniken würden die Mittel oft ohne triftigen Grund verabreicht.
Kommentar
In Hessen hat die Initiative der Barmer GEK bereits Anfang Dezember 2016 dazu geführt, dass viele Hausärzte Regressbescheide von der Prüfungsstelle der Ärzte und Kassen in Hessen als Weihnachtsgeschenk erhielten. Weil keine Richtgrößenüberschreitungen vorlagen, wurde die Möglichkeit des Individualregresses genutzt (Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot Paragraf12 SGB V). Als Beanstandungsanlass wurden herangezogen:
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Verordnungen von verschreibungspflichtigen PPI außerhalb der Zulassung,
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Verordnungen zur Prophylaxe von NSAR-assoziierten Ulcera ohne Risikofaktoren in der Anamnese und
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Verordnungen verschreibungspflichtiger PPI nach der Arzneimittelrichtlinie Paragraf12 Abs. 11 bei der Diagnosestellung R12 (Sodbrennen), Hiatushernie (K44.9), Reizmagen und funktionelle Dyspepsie (K30) herangezogen.
Es empfiehlt sich deshalb, bei der Verordnung von Säureblockern auf die korrekte Diagnosekodierung zu achten (s. Tab.).