Anspruchsberechtigte Versicherte werden künftig zu den Krebsfrüherkennungsuntersuchungen eingeladen, die im Rahmen der Krebsfrüherkennungsprogramme angeboten werden. Den Stichtag für Ersteinladung und Folgeeinladungen bestimmt das jeweilige Krebsfrüherkennungsprogramm.
Er orientiert sich an den in den jeweiligen Programmen für die Untersuchungen benannten Alters- und Zeitvorgaben. Eine Einladungsstelle verschickt die Einladung. In der Regel ist dies die Krankenkasse, bei der die anspruchsberechtigte Person zum Einladungsstichtag versichert ist.
Als erstes organisiertes Programm soll die Darmkrebsfrüherkennung starten. Dafür haben Versicherte ab 50 Jahren Anspruch auf ihre erste Einladung. Weitere Einladungen erfolgen jeweils mit Erreichen des Alters von 55, 60 und 65 Jahren.
Die Früherkennung kann altersabhängig entweder durch einen Test auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT) oder eine Koloskopie erfolgen.
Versicherte Männer im Alter von 50 bis einschließlich 54 Jahren können sich zwischen einem jährlichen Test auf okkultes Blut im Stuhl und einer Koloskopie entscheiden, versicherte Frauen in diesem Alter haben zunächst nur das Anrecht auf einen jährlichen Test auf okkultes Blut im Stuhl.
Beide Geschlechter können sich ab dem Alter von 55 Jahren zwischen einem Test auf okkultes Blut im Stuhl im Abstand von zwei Jahren oder einer Koloskopie entscheiden. Erfolgt eine Koloskopie, sind in den auf das Untersuchungsjahr folgenden neun Kalenderjahren iFOBT und Koloskopie ausgeschlossen – ebenso eine Stuhluntersuchung.
Erst danach kommen diese Früherkennungsmethoden wieder infrage. Insgesamt hat jeder Versicherter aber höchstens auf zwei Koloskopien zur Früherkennung Anspruch. Eine Koloskopie ab dem Alter von 65 Jahren gilt dabei als zweite Früherkennungskoloskopie, auch wenn es die erste Untersuchung ist.
Mit dem Inkrafttreten des Beschlusses hat der Bewertungsausschuss nun sechs Monate Zeit, den EBM zu prüfen und, wenn nötig, anzupassen.
Erst dann sind die Vorgaben für alle organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme – etwa zu Einladung, Versicherteninformation, Widerspruchsrechten oder Evaluation – umzusetzen und erst dann kann das erste organisierte Programm (Darmkrebsfrüherkennung) starten. Voraussichtlich soll die Einladung im Juli 2019 beginnen. Bis dahin bleibt es bei den links dargestellten Abrechnungsmöglichkeiten (Tab. 1).