Die Gesellschaft für Telematikanwendungen (TI) der Gesundheitskarte mbH (gematik) hat jetzt erste wesentliche Produkte für die TI-Anbindung von Praxen zugelassen. Dies betrifft die Komponenten Konnektor „Ko-CoBox MED+“ des Unternehmens KoCo Connector, das E-Health-Kartenterminal „ORGA 6141 online“ des Unternehmens Ingenico Healthcare und den VPN-Zugangsdienst der CompuGroup Medical Deutschland.
Auch der Praxisausweis, die sogenannte SMC-B, wurde zugelassen, allerdings bislang nur für Zahnärzte. Diesen bietet die Bundesdruckerei an. Ärzte brauchen den Ausweis, um sich als medizinische Einrichtung zu registrieren, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Die Bundesdruckerei hat seit dem 3. November 2017 als erster Anbieter die Zulassung der gematik erhalten. Bei den Praxisausweisen ist neben der Zulassung der gematik jedoch auch eine Zulassung für die einzelnen Sektoren notwendig, den für den vertragsärztlichen Bereich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erteilt. Der KBV zufolge ist damit in den nächsten Tagen zu rechnen.
Kommentar
Die Frist für das erste Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) hat der Gesetzgeber kürzlich um ein halbes Jahr verschoben. Praxen müssen deshalb erst ab dem 1. Januar 2019 in der Lage sein, das VSDM durchzuführen. Dies betrifft aber nur die Sanktionen. Die nur gestaffelt gezahlten Erstattungspauschalen, die Ärzte von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) anfordern können, um die Kosten für die TI abzudecken, wurden nicht verändert. Wer seine Praxis also später anbindet, erhält weniger Geld. Man sollte deshalb das Preis-Leistungs-Verhältnis des jeweiligen Anbieters genau prüfen. Wenn das Angebot nicht zu den Erstattungspauschalen passt, fallen nämlich eigene Kosten an. In der ersten Jahreshälfte 2018 werden weitere Zulassungen für Anbieter von Konnektoren, E-Health-Kartenterminals, Praxisausweisen und VPN-Zugangsdiensten erwartet.
Dann entsteht möglicherweise ein Preiswettbewerb, der sich auf diesen Eigenanteil positiv auswirken dürfte. Da die KVen die Pauschalen auch erst zahlen, wenn die TIAnbindung der Praxis komplett ist, wirken sich weitere Verzögerungen nachteilig aus. Auch wenn die Sektor-Zulassung für den Praxisausweis bald erwartet wird, dauert es nämlich noch eine gewisse Zeit, bis man den Ausweis bestellen kann und er geliefert wird. Es empfiehlt sich deshalb, einen Installationstermin und damit eine Zahlungsverpflichtung erst dann zu vereinbaren, wenn der Praxisausweis da ist.
Für den Anschluss an die TI muss man außerdem das Praxisverwaltungssystems (PVS) anpassen. Ob oder wann eine solche Anpassung für Ihr PVS verfügbar ist, sollten Sie vorab klären!
Service auf einen Blick: Aktuelle Handlungsempfehlung
Schnell die vollen Erstattungsbeträge sichern oder mit der Anschaffung der Technik warten? „Wir empfehlen zu warten“, rät KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl auf Anfrage des „Hausarztes“. Die KBV gehe davon aus, dass die Industrie angesichts der gestaffelten Erstattungsbeträge „entsprechende Angebote“ machen werde, erklärt Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.
Ein Tipp: Praxisinhaber sollten keinen Vertrag unterschreiben, der nicht vorsieht, dass die Preise gelten, die laut Finanzierungsvereinbarung für das Lieferquartal vereinbart sind. (jk)
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Seit 1. Juli gilt die Fördervereinbarung zur TI. Die Kassen müssen laut Gesetz die Erstausstattung für den laufenden Betrieb der Praxen in voller Höhe tragen. Die Krux: Je später Ärzte mit dem VSDM beginnen, desto schlechter werden Konnektor und Kartenterminal erstattet: https://hausarzt.link/HyXcq