Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Forum PolitikRegresse sind nicht unendlich möglich

Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung, die mit einem Regress endet, ist nicht mehr möglich, wenn seit Abschluss des betroffenen Verordnungsquartals mindestens vier Jahre vergangen sind. Das ist das Ergebnis eines aktuellen Urteils des Bundessozialgerichts (BSG, Az. B 6 KA 27/11 R und B 6 KA 45/11 R). Ein Wermutstropfen bleibt aber. Nach Auffassung der Richter kann diese Ausschlussfrist gehemmt werden und zwar dadurch, dass der betroffene Arzt eine Mitteilung über die beabsichtigte Durchführung der Prüfung erhält und ihm der Grund für das Zurückstellen der Prüfung deutlich mitgeteilt wird.

Kommentar

Offen ist leider, wann genau diese Frist beginnt. Bei Honorarprüfungen hat das BSG bisher auf den Tag nach der Bekanntgabe des für den geprüften Abrechnungszeitraum maßgeblichen Honorarbescheides abgestellt (Az: B 6 KA 63/04 R). Später haben die Richter aber wieder offen gelassen, ob sie an dieser Sichtweise auch in Zukunft festhalten wollen (Az: B 6 KA 40/05 R). Entscheidend ist damit leider weiterhin der Individualfall. Es lohnt sich aber unter diesem Aspekt auf jeden Fall, die Rechtmäßigkeit eines Regresses gerichtlich prüfen zu lassen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.