Es bleibt wohl dabei: Im Oktober 2016 soll die neue GOÄ in Kraft treten, nachdem sich Bundesärztekammer (BÄK) und Private Krankenversicherung (PKV) geeinigt haben. In diesem Zusammenhang wurde nun auch die Bundesärzteordnung (BÄO) sowie der Paragrafenteil der GOÄ geändert. Eine „Gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ“ soll künftig dafür sorgen, dass schnelle Anpassungen möglich sind und man deshalb nicht mehr auf analoge Bewertungen ausweichen muss. Diese Kommission soll aus vier Vertretern der BÄK, zwei des PKV-Verbands sowie zwei der Beihilfe bestehen. Die Aufsicht über die Kommission hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Aus den Änderungen in der BÄO geht angeblich hervor, dass das Ministerium künftig alle Beratungsunterlagen und Niederschriften der Kommission erhalten muss und zu den Sitzungen Vertreter entsenden kann. Einigen sich die Vertreter der Kommission nicht auf eine Empfehlung, muss der Vorgang dem Gesundheitsministerium vorgelegt werden. Auch alle Analysen einer eigens zu errichtenden Datenstelle, die der Kommission zuarbeiten soll, müssen dem Ministerium vorgelegt werden.
Die Aufgaben der Kommission sind umfangreich. Sie kann Rahmenbedingungen beeinflussen, nach denen ein jetzt nur noch maximal zweifacher Steigerungssatz bei den einzelnen Leistungspositionen angewendet werden darf, und dem Ministerium müssen Vorschläge zur Genehmigung vorgelegt werden, die Anpassungen der GOÄ aufgrund des medizinischen Fortschritts betreffen.
Kommentar
Die Aufregung über diese Neuerungen schlägt unter Fachärzten bereits hohe Wellen. Dabei ist diese Entscheidung keineswegs neu. Eine der neuen Kommission vergleichbare Einrichtung gibt es nämlich schon seit vielen Jahren. Es handelt sich dabei um den „Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer“, dem Vertreter des ursprünglichen Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, des Bundesministeriums des Innern, des PKV-Verbandes, der BÄK sowie ein nicht stimmberechtigter Vertreter der Privatärztlichen Verrechnungsstellen angehören. Der Ausschuss kam bisher allerdings wenig zur Entfaltung, da nur einstimmig Beschlüsse gefasst werden konnten. So gesehen ist es verständlich, dass das BMG die Situation nun für sich nutzt und für klare Entscheidungsverhältnisse gesorgt hat. Der hausärztliche Bereich könnte von einer solchen Einrichtung profitieren, da zu erwarten ist, dass die BÄK nur fachärztliche oder facharzthörige Vertreter in die Kommission entsenden wird. Der Hausärzteverband hat nun aber die Möglichkeit einer externen Einflussnahme. Denn das Ministerium kann der Kommission Vorgaben machen, wie in einer Art Öffnungsklausel innovative Elemente zur Verbesserung der Versorgung in die GOÄ übernommen werden können. Ein Thema könnten dann bereits an anderer Stelle bewährte Strukturen wie die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) von privat Versicherten sein.