Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFER) zur Darmkrebsfrüherkennung vorgesehenen guajak-basierten Tests auf okkultes Blut im Stuhl (gFOBT) durch quantitative immunologische Tests (iFOBT) zu ersetzen. Der Beschluss soll zum 1. Oktober 2016 in Kraft treten.
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Die neuen Tests müssen aber definierte Qualitätskriterien (Sensitivität und Spezifität) erfüllen. Deshalb kann künftig nicht jedes Produkt verwendet werden. Welche Tests die Kriterien erfüllen und somit angewendet werden können, wollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss festlegen. Alle Vertragsärzte, die Gesundheits- oder Krebsfrüherkennungsuntersuchungen durchführen, können künftig die Tests an Patienten ausgeben. Die bestehenden Regelungen zu Altersgrenzen und Intervallen bleiben unverändert.
Die Auswertung kann aber nicht wie bisher der ausgebende Arzt vornehmen, sondern ist Ärzten vorbehalten, die Leistungen nach den GOP des Abschnitts 32.3 EBM und entsprechende laboratoriumsmedizinische Leistungen des Abschnitts 1.7 EBM erbringen dürfen. Der G-BA-Beschluss ist als ein erster Teilbeschluss im Zuge der Umsetzung des Krebsfrüherken- nungs- und -registergesetzes (KFRG) zur Neugestaltung einer organisierten Darmkrebsfrüherkennung gemäß Paragraf 25a SGB V anzusehen. Bereits jetzt ist das Merkblatt zur Darmkrebsfrüherkennung nicht mehr gültig. Der G-BA hat das IQWiG beauftragt, bis Ende 2016 eine neue Versicherteninformation zu gestalten. Sie soll helfen, eine informierte Entscheidung zu treffen. Insgesamt verursacht der Beschluss Bürokratiekosten von geschätzt 937.820 Euro pro Jahr, deren Finanzierung KBV und Kassen noch klären müssen.