Aktuell läuft eine Petition, die den Deutschen Bundestag auffordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch von Heilpraktikern für Psychotherapie erbrachte Leistungen übernehmen. Schon jetzt würden sich viele Patienten an Heilpraktiker wenden, um zeitnah behandelt zu werden. Im Gegensatz zu Privatversicherten ersetzt die GKV die Kosten für eine solche Behandlung aber nur im Einzelfall. Ziel der Petition ist es, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit die gesetzlichen Kassen die Behandlungskosten einfacher anerkennen.
Kommentar
Besonders ärgerlich ist, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen sich momentan aktiv an einer solchen „Notstandsschaffung“ beteiligen. Die Prüfgremien kürzen die Honoraranforderungen für die Nummern 35100 und 35110 EBM wie noch nie. Dabei wird mit geradezu menschenverachtenden Argumenten gearbeitet. In Hessen zum Beispiel wird die Kürzung des Honorars für solche Leistungen damit begründet, dass die betreffenden Patienten bereits in einem fortgeschrittenen Alter wären. Offensichtlich gehen die Bürokraten in den Prüfgremien davon aus, dass ein Patient ab einem bestimmten Alter keine Psychotherapie mehr braucht.