Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Forum PolitikChronikerpauschale: Barmer-GEK korrigiert ihre Auslegung teilweise

Mit Schreiben vom 8. Juli 2015 hat die Barmer-GEK sich der Auslegung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes beim Ansatz der Chronikerpauschalen nach den Nrn. 03220/03221 EBM angeschlossen. Die Kasse akzeptiert damit, dass der Zeitraum der in der Leistungslegende geforderten letzten vier Quartale auch das aktuelle Quartal einschließt. Die Barmer-GEK hat deshalb ihren Prüfalgorithmus ab dem Abrechnungsquartal 4/2013 entsprechend umgestellt.

Kommentar:

So erfreulich diese am 20. Juli 2015 verbreitete KBV-Meldung sein mag – sie signalisiert, dass die Kasse weiter aufwändig den Ansatz der Nrn. 03220/03221 EBM prüfen wird. Massive finanzielle Rückforderungen, wie zuletzt in der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein (vgl. Der Hausarzt 14/2015), werden deshalb künftig wohl auch in anderen KVen stattfinden. Die Frage ist nur, wie viele Kassen schließen sich diesem Vorgehen an?

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.