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PräventionUpdate Covid-19-Impfung: Abrechnung in den Ländern

In vielen Kassenärztlichen Vereinigungen sind die Vereinbarungen für die Impfungen zu Corona ausgelaufen bzw. müssen neu verhandelt werden. Hier ein Überblick über den aktuellen Stand (Oktober 2024)zu den Vergütungen.

In manchen Ländern wird das Honorar für die Corona-Impfung noch verhandelt.

Nachdem ab dem 1. Juli 2024 die Dokumentations- und Meldepflicht an das RKI entfallen ist, wurden und wird in vielen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Vergütung für die COVID-19-Impfung neu verhandelt, insbesondere dort, wo befristete Verträge für diese Honorierung bestanden.

Dabei zeigen sich zusammenfassend folgende Ergebnisse:

  • Aktuell unveränderte Honorar in den KVen Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Westfalen-Lippe,
  • Reduzierte Honorare in den KVen Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein und Schleswig-Holstein,
  • Bisher keine Informationen im Netz sind verfügbar bei den KVen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen

KV Bayern: In Bayern bleibt zunächst die bisher existierende Regelung beibehalten, wonach die COVID-19-Impfung mit 16,00 Euro honoriert wird.

KV Berlin: Auch in Berlin ist die Vereinbarung über die COVID-19-Impfung nicht zeitlich befristet, so dass auch hier das bisherige Honorar von 12,98 Euro weiterhin bezahlt wird.

KV Bremen: Für die KV Bremen beträgt das Honorar für COVID-19-Impfungen lt. Internetinformation (Aufruf www.kvhb.de vom 17.10.2024) – wie bisher – seit dem 13. August 2024 15,00 Euro.

KV Niedersachsen: In Niedersachsen wird die COVID-19-Impfung als Teil der allgemeinen Impfvereinbarung weiterhin wie bisher mit 15,58 Euro vergütet, Diese Impfvereinbarung ist nicht laufzeitbefristet und bisher von keiner Seite aufgekündigt wurde.

KVen Rheinland-Pfalz, Saarland und Westfalen-Lippe: In den KVen Rheinland-Pfalz, Saarland und Westfalen-Lippe wird derzeit noch über die künftige Vergütung der COVID-19-Impfung verhandelt. Hier gilt die bisherige Vergütung bis zum 31. Dezember 2024 weiter; sie beträgt aktuell 15,00 Euro.

KV Sachsen-Anhalt: Auf der Internetseite der KV Sachsen-Anhalt (www.kvsa.de Aufruf am 17.10.2024) wird mit Stand vom 27. September 2024 ein Honorar für die COVID-19-Impfung mit 15,00 Euro ausgewiesen.

KV Thüringen: In der KV Thüringen sollen die Honorare für die COVID-19-Impfungfür 2025 im 4. Quartal verhandelt werden. Nach den derzeitigen Bedingungen liegt die Vergütung aktuell bei 15,00 Euro für die Impfstoffe Comirnaty JN 1 ab dem 12. August 2024 und Spikevax bivalent XBB.1.5 ab dem 1. Oktober 2023 (Aufruf www.kvt.de am 17. Oktober 2024).

KV Baden-Württemberg: In der KV Baden-Württemberg beträgt das Honorar für die COVID-19-Impfung aktuell 13,00 Euro. In diesen 13,00 Euro sind 3,00 Euro für den logistischen Aufwand im Zusammenhang mit der Impfung enthalten, ein Zuschlag, der befristet bis zum 30. Juni 2025 bezahlt wird.

KV Hamburg: In der KV Hamburg wird die COVID-19-Impfung ab dem 1. Oktober 2024 mit 14,41 Euro vergütet.

KV Hessen: In der KV Hessen wurde am 15. Oktober eine neue Vereinbarung zur Vergütung der COVID-19-Impfung abgeschlossen. Danach wird die Impfung insgesamt mit 14,63 Euro vergütet, incl. Handling- und Dokupauschale. Die Vereinbarung gilt für die Impfung mit den aktuellen und angepassten COVID-19-Impfstoffen des Herstellers BioNTech.

KV Nordrhein: In der KV Nordrhein sind die Verhandlungen mit Kassen abgeschlossen. Hier ist demnach die Vergütung für die COVID-19-Impfung wegen des Wegfalls der Dokumentationspflicht ans RKI ab dem 1. Oktober 2024 von 15,00 Euro auf 13,00 Euro abgesenkt worden. Der Betrag setzt sich zusammen aus einer Grundvergütung von 13,39 Euro und einem Betrag von 2,51 Euro für den weiterhin bestehenden Mehraufwand. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Betrag dann aufgrund des gestiegenen Orientierungswert auf 13,40 Euro angehoben

KV Schleswig-Holstein: Für die KV Schleswig-Holstein ist die Vergütung für die COVID-19-Impfung aufgrund der seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr notwenigen Dokumentationspflicht auf 12,50 Euro abgesenkt worden.

Quellen:

  1. www.aend.de/article/231279
  2. www.kbv.de/html/covid-19-impfung.php
  3. www.kbv.de/html/1150_71009.php
  4. Internetauftritte sämtlicher KVen
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