Wer dem Finanzamt zeitweise Steuern schuldete und deshalb Zinsen zahlen musste, kann sich freuen: Das Bundesverfassungsgericht hat im August den Zinssatz von 6 Prozent gekippt. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 sei der hohe, vor Jahrzehnten festgelegte Zinssatz, verfassungswidrig.
Das gelte sowohl für Zinsen auf Steuernachzahlungen als auch auf Steuererstattungen, teilte das Gericht mit. Geld zurück gibt es aber nur bis 2019 – ab diesem Jahr ordnete das Verfassungsgericht eine rückwirkende Korrektur an (Az. 1 BvR 2237/14 u.a.).