Raucher können die Kosten für Medikamente zur Entwöhnung nicht bei gesetzlichen Krankenkassen geltend machen. Das hat das Bundessozialgericht jüngst entschieden (Az. B 1 KR 25/18 R). Eine lungenkranke Klägerin verlangte von ihrer Kasse Geld für ein Medikament zur Raucherentwöhnung. Aus Sicht der Richter kann eine Entwöhnung jedoch auch ohne Medikamente erreicht werden. Zudem gehörten diese Arzneimittel nicht zum Leistungskatalog der Kassen.