Klage von MedizinernJameda muss Ärzte-Profile unter bestimmten Umständen löschen

Das Online-Bewertungsportal Jameda muss nach Urteilen des Landgerichts München I die Profile von drei Medizinern löschen - ausschlaggebend war für das Gericht die Ausgestaltung der Profile.

Das Landgericht München I hat entschieden, dass Jameda die Profile von Ärzten unter bestimmten Umständen löschen muss.

München. Das Online-Bewertungsportal Jameda muss nach Urteilen des Landgerichts München I die Profile von Ärzten unter bestimmten Umständen löschen. Drei Mediziner hatten geklagt und verlangt, dass die Profile, die ohne ihr Einverständnis angelegt wurden, verschwinden.

Das Gericht gab der Klage am Freitag statt. Allerdings befand es das Anlegen von Bewertungsprofilen ohne die Zustimmung der Bewerteten an sich nicht für problematisch. In den drei Fällen war die Ausgestaltung der Profile ausschlaggebend.

Die Kammer beanstandete nämlich, dass Jameda auf den Profilen von Basiskunden, die nichts zahlen, sogenannte “Expertenratgeber-Artikel” zahlender Konkurrenten veröffentlichten und zu den Profilen dieser sogenannten Platin-Kunden verlinkten.

Diese Fachartikel seien “inhaltlich geeignet, das Interesse eines potenziellen Patienten von den Basiskunden weg, hin zu den Verfassern der Fachartikel, die zahlende Kunden von Jameda sind, zu lenken”, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Damit sei die Online-Plattform kein “neutraler Informationsvermittler”.

“Neutraler Informationsvermittler” bleiben

Die Kammer betonte, “dass das von Jameda betriebene Ärztebewertungsportal eine von der Rechtsordnung grundsätzlich gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllt, solange Jameda seine Stellung als “neutraler Informationsmittler” wahrt und seinen zahlenden Kunden keine “verdeckten Vorteile” gegenüber den nicht zahlenden Basiskunden verschafft”.

Die ohne ihre Einwilligung aufgenommenen Basiskunden dürften nicht als “Werbeplattform” für Premiumkunden benutzt werden.

Quelle: dpa/lby

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