Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

BundesozialgerichtStationäre Notfallbehandlung trotz Verlegung nach 60 Minuten

Das BSG urteilte im Fall eines Patienten, der mit V.a. Schlaganfall in eine Klinik mit Schlaganfallstation eingeliefert worden war.

Krankenhäuser könnten Notfallbehandlungen, die bisher nur ambulant abgerechnet werden konnten, künftig vermehrt stationär abrechnen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts hervor (Urteil vom 29.8.23, Az.: B 1KR15/22).

Im vorliegenden Fall war ein Patient nach Verdacht auf einen Schlaganfall notfallmäßig in eine Klinik mit einer Schlaganfallstation eingeliefert worden.

Nach diagnostischen Maßnahmen wurde ein akuter Hirninfarkt erkannt und eine Lysetherapie eingeleitet. Nach rund 60 Minuten wurde der Patient zur kathetergestützten Thrombektomie in ein Kreiskrankenhaus gebracht.

Die Krankenkasse weigerte sich, die Abrechnung über eine stationäre Behandlung der ersten Klinik zu begleichen, nur eine ambulante Behandlung sei abrechenbar.

Das sahen die höchsten Sozialrichter anders: Eine konkludente stationäre Aufnahme könne auch bei einer nur kurzzeitigen Notfallbehandlung und zeitnaher Verlegung in ein anderes Krankenhaus vorliegen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.