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Fahrlässige TötungBewährungsstrafe für den Tod dreier Patienten

Ein Heilpraktiker arbeitet unsachgemäß - in der Folge sterben drei Krebs-Patienten. Die Verteidigung fordert Freispruch, das Gericht sieht das anders.

Urteil: Zwei Jahre Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.

Krefeld. Ein Heilpraktiker aus Moers ist für die fahrlässige Tötung von drei Krebspatienten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Krefelder Landgericht sprach den 61-Jährigen am Montag wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen schuldig. Das Gericht attestierte ihm „schwere Verletzungen der Sorgfaltspflicht“.

Verteidigung: Experimentelle Therapieform

Seine Verteidigerin hatte zuvor einen Freispruch beantragt. Es sei nicht nachgewiesen, dass die Therapie ihres Mandanten den Tod der Patienten verursacht habe. Diese seien schwer krebskrank gewesen und hätten die klassische Chemotherapie abgelehnt. Sie hätten gewusst, dass sie sich auf eine experimentelle Therapie einließen.

Grobe Fahrlässigkeit

Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Haft gefordert. Der Heilpraktiker habe bei der Behandlung mit einem nicht zugelassenen Medikament, einem hochwirksamen Zellgift, „alle Pflichten missachtet“ und grob fahrlässig gehandelt.

So habe die von ihm benutzte Waage keine tausendstel Gramm messen können, obwohl es darauf angekommen sei. Dadurch habe er seinen Patienten eine bis zu sechsfache tödliche Überdosis verabreicht.

Quelle: dpa

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