Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

KraftfahreignungBegutachtungsleitlinien aktualisiert

Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat die „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ aktualisiert. Inhaltliche Änderungen gibt es in zwei Kapiteln.

Die Begutachtungsleitlinien stellen die Grundlage für die Beurteilung der Kraftfahreignung dar.

Bergisch Gladbach. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat die „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ aktualisiert.

Inhaltlich überarbeitet wurden die Kapitel „Nierenerkrankungen“ und „Herz- und Gefäßkrankheiten“:

  • Dialysepatienten dürfen in Ausnahmefällen (nach individueller Begutachtung durch einen auf dem Gebiet der Nephrologie besonders erfahrenen Arzt) Fahrzeuge zur Fahrgastbeförderung in Taxis, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie Kleinlastwagen von mehr als 3,5 t im Nahverkehr führen. Hier wurde nun eine Obergrenze von 7,5 t (Fahrerlaubnisklasse C1) ergänzt.
  • Bei stabiler Angina pectoris und Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 1 gemäß Begutachtungsleitlinien ist nun eine fachärztliche Untersuchung erforderlich.
  • Bei tachykarden supraventrikulären und ventrikulären Herzrhythmusstörungen und Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 gemäß Begutachtungsleitlinien wurde eine Angabe zu strukturellen Herzerkrankungen und anhaltenden Kammertachykardien (VTs) ergänzt: Bei diesen ist die Fahreignung nicht gegeben. Nach effektiver Therapie und kardiologischer Nachuntersuchung kann die Fahreignung wieder gegeben sein.
  • Bei „Andere Kardiomyopathien“ wurde die Non-Compaction-Kardiomyopathie als Beispiel ergänzt.

Die Leitlinien stellen die Grundlage für die Beurteilung der Kraftfahreignung dar.  Sie haben normativen Charakter. Wird von den Leitlinien abgewichen, bedarf dies in der Regel einer detaillierten Begründung.

Die neue Fassung ist sowohl in elektronischer Form als auch als Druckversion verfügbar.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.