Immer häufiger erhalten Mediziner Post von einem Anwalt. Der Hintergrund: Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen von Patienten wegen eines etwaigen Behandlungsfehlers. Ein Fall für die Rechtsschutzversicherung (RS)?
Mitnichten. In der Regel tritt die Berufshaftpflichtversicherung ein. Denn die Haftpflichtversicherer stellen neben dem Schutz vor Schadenersatzansprüchen auch die Abwehrkosten zur Verfügung. Die Juristen des Versicherers übernehmen die Bearbeitung im außergerichtlichen Bereich und das gerichtliche Verfahren – ohne Zusatzkosten für den Arzt.
Dennoch lohnt es sich, zusätzlich über eine Rechtsschutzversicherung nachzudenken, denn: Recht haben bedeutet nicht gleichzeitig Recht bekommen. In vielen Fällen ist juristischer Rat notwendig und wichtig, zum Beispiel im Arbeitsrecht (Streitigkeiten mit Mitarbeitern) oder im Strafrecht (etwa bei strafrechtlichen Anzeigen wegen Körperverletzung durch eine Behandlung). In solchen Fällen braucht man fachkundige Hilfe und finanzielle Rückendeckung. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, entstehen hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Im Falle des Unterliegens muss der Arzt neben den eigenen auch die Kosten des gegnerischen Anwalts und die Gerichtskosten tragen.
Was sollte drin sein?
Haben niedergelassene Ärzte eine Rechtsschutzversicherung (zum Beispiel Paket Beruf, Privat, Verkehr und Immobilien-RS) abgeschlossen, brauchen sie sich über die Kosten eines Gerichtsverfahrens und die damit verbundenen Kosten keine Sorgen zu machen. Wichtige Leistungsbausteine sollten sein:
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Verkehrsschutz
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Praxisschutz
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Vertragsschutz
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Sozialgerichtsschutz
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Arbeitsschutz
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Immobilienrechtsschutz
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und ganz wichtig der –
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Strafrechtsschutz
Trotz der Vorteile einer Rechtsschutzversicherung sollten Mediziner bedenken, dass diese keinen Komplettschutz bietet. Vor allem die Frage, welche Fälle versichert sind, kann sich als Fallstrick erweisen. Wer zum Beispiel einen Vertrag abschließen will, weil ein Rechtsstreit kurz bevorsteht, bekommt oft keinen Versicherungsschutz.
Zahlreiche Anbieter zahlen zudem erst nach einer Wartezeit von drei Monaten. Auch generelle Ausschlüsse oder nicht versicherbare Risiken sind zu beachten.
Fazit
Damit der Rechtsschutz im Ernstfall auch zu den individuellen Erfordernissen passt, ist eine Beratung durch einen auf die Bedürfnisse der Mediziner spezialisierten Vermittler oder Makler zu empfehlen.
Michael Weber, Versicherungsspezialist im Bereich Heilwesen/ Ärzte; Vorstand der D.I.E. Assuria AG. http://assuria.de