QualitätssicherungWiederholungsrezept: Mehr als ein “einfacher” Wunsch

"Können Sie eben mal mein Rezept unterschreiben?" Diese Patientenfrage setzt beim Hausarzt und seinem Team zahlreiche Prüfschritte in Gang. Ein Aufschlüsseln des Prozesses kann helfen, sich das bewusst zu machen.

Dr. Hans-Michael Mühlenfeld, Vorsitzender Hausärzteverband Bremen

Eine enge Höhle, in der Gefangene ihr gesamtes Leben verbracht haben – so gefesselt, dass sie immer nur auf die Höhlenwand blicken und ihre Köpfe nicht drehen können, um den Höhlenausgang zu sehen. Denn um die gewohnte Umgebung des Menschen zu verlassen, ist ein Innehalten, Reflektieren und im wahrsten Sinne des Wortes “Umschauen” nötig.

In Anlehnung an diese erkenntnistheoretischen Überlegungen im Höhlengleichnis von Platon (348 v. Chr.) ist es auch für Hausärzte im Alltag oft nicht oder nur schwer möglich, das eigene Handeln ausreichend zu reflektieren. Dabei führen sie in ihrer Sprechstunde täglich Tätigkeiten eines hohen Komplexitätsgrads aus, die ein hohes Kenntnis- und Fertigkeitsniveau erfordern.

Am Beispiel des Wiederholungsrezepts (s. Bsp.) wird dies besonders deutlich. Die Patientenfrage “Können Sie eben mal mein Rezept unterschreiben?” mag im Praxisalltag üblich sein – “mal eben” erledigt ist sie aber nicht. Dass die Prüfung Zeit benötigt, stößt bei Patienten zum Glück meist auf Verständnis. Einzig die Vergütung – im konkreten Fall 1,28 Euro für mehr als 20 Gedankenschritte – ist für diesen Aufwand alles andere als angemessen.

Wichtig: Für alle Prüfschritte haftet der Arzt auch, wenn er Teilaufgaben an seine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH©) delegiert.

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