Düsseldorf. Der Tod einer Patientin nach einer Schönheitsoperation in Düsseldorf hat juristische Folgen. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen gegen den Operateur ein. Untersuchungen hätten ergeben, dass die 42-Jährige in Folge der Operation verblutet sei, sagte Staatsanwalt Uwe Kessel am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presseagentur (dpa).
Ein Sachverständiger müsse nun klären, ob dies auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sei. Die Frau hatte eine Po-Vergrößerung mit Eigenfett vornehmen lassen.
Mediziner weist Schuld von sich
Der Mediziner sagte zum dem Fall, der sich Anfang Juli ereignet hatte, auf dpa-Anfrage: «Verblutet ist sie definitiv nicht. Ihr Kreislauf war stabil nach der OP.» Außerdem gebe es im operierten Bereich keine großen Blutgefäße. Er vermute eher einen plötzlichen Herztod als Todesursache, etwa durch eine angeborene Herzschwäche.
Weiterer Todesfall in Klärung
Es ist nicht der erste Todesfall, mit dem der Operateur in Verbindung gebracht wird. Bereits im vergangenen Jahr war eine 20-jährige Studentin nach einem Eingriff bei ihm gestorben. In diesem älteren Fall ist die Todesursache aber noch unklar und die Klärung dauert an.
Verurteilung wegen Titelmissbrauch
Der 47-Jährige Mediziner steht Anfang August wegen Titelmissbrauchs vor dem Amtsgericht. Er soll sich als «Dr. med.» ausgegeben haben, obwohl er diesen Titel nicht besitzt. Die Staatsanwaltschaft hatte deswegen einen Strafbefehl in Höhe von 13 500 Euro gegen ihn erlassen. Dagegen hat er Widerspruch eingelegt, so dass der Fall nun vor Gericht verhandelt werden muss.
Hochriskante OP-Methode
Der Arzt bietet Po-Vergrößerungen mittels Eigenfett-Implantation an. Viele plastische Chirurgen kritisieren die Methode, wegen der ungewöhnlich hohen Sterberate. „Bei einer Mortalitätsrate von 1:3000 ist ein solcher Eingriff eigentlich kaum zu rechtfertigen“, sagt beispielsweise Professor Dennis von Heimburg, Präsident der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen.
Gefahr einer Fett-Embolie
Hauptgrund sei das Risiko einer Fett-Embolie. „Kleine Bröckchen können dabei über die Blutgefäße in Venen, Herz oder Lunge gelangen. Das ist das Schlimmste, was passieren kann“, sagt von Heimburg. Im Fall des Düsseldorfer Arztes, der die Operationen durchgeführt habe, sei zudem „sehr schwierig“, dass dieser Internist sei und kein ausgebildeter Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie.
Kein Kommentar der Ärztekammerchön
Die Ärztekammer Nordrhein will sich zum konkreten Fall derzeit nicht äußern und die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft abwarten. Seit Jahren nehmen man aber mit Sorge einen Trend zur Selbstoptimierung wahr. Patienten sollten sehr gründlich darüber nachzudenken, ob und warum der Eingriff überhaupt vorgenommen werden sollte. Jeder Eingriff sollte mit einem Arzt des Vertrauens besprochen werden, der an der Maßnahme keinerlei wirtschaftlichen Nutzen habe.
Approbationsentzug wird geprüft
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als zuständige Approbationsbehörde die Staatsanwaltschaft um Akteneinsicht gebeten. Sie könnte dem Mediziner bei besonders groben Verstößen die Berufsausübung untersagen.
Quelle: dpa