QualitätsmanagementKühlpflichtige Medikamente richtig lagern

Ein Kühlschrank für Medikamente gehört in jede Praxis. Er dient jedoch nicht nur zur Aufbewahrung, sondern es muss eine sachgerechte Lagerung der Medikamente erfolgen. Mit diesen Tipps können Sie prüfen, ob in ihrer Praxis alles richtig "cool" ist.

Zahlreiche Medikamente reagieren empfindlich auf äußere Einflüsse wie Feuchtigkeit, Licht, Wärme oder Kälte. Werden sie falsch gelagert, kann ihre Wirkung nachlassen, ausbleiben oder im schlimmsten Fall der Gesundheit schaden. Daher ist die Wahl des Kühlschranks eine wichtige Maßnahme.

Kühlschrank- und Standortwahl

Für den normalen Betrieb ist kein teurer Medikamentenkühlschrank nötig. Aber es sollte ein zuverlässiges, stabiles Modell sein, das ein Gemüsefach besitzt: Denn hier herrscht meist die ideale Temperatur. Des Weiteren ist zu überlegen, wie viel Lagerplatz (Volumen) benötigt wird und wie das Abtauen funktionieren soll. Ein Gerät, das automatisch entfrostet, spart Zeit, Zwischenlagerungsprobleme und Arbeitskraft. Pharmazeutische Kühlschränke nach DIN 58345 bieten da komfortable Lösungen und Sicherheitsfunktionen an.

Sind Medikamente zu lagern, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, muss der Kühlschrank abschließbar sein. Ein geeigneter Standort weist eine Umgebungstemperatur zwischen +10 bis ca. +35 Grad Celsius auf. Außerdem sollten nur berechtigte Personen Zugang zum Kühlschrank haben. Lebensmittel oder Ähnliches sollten darin nicht lagern.

Thermometer einsetzen

Je nach Kühlschrankmodell muss dieses ggf. noch mit einem externen Thermometer zur exakten Bestimmung der Temperatur aufgerüstet werden.

Dafür bieten sich diverse Modelle an – von Hightech bis hin zur günstigen Variante. Wichtig ist, dass das Minimum-Maximum-Thermometer genau misst und kalibriert ist.

Prozessorgesteuerte Geräte wie Temperaturlogger – gibt es auch mit Feuchtigkeitslogger – speichern die Messdaten. Diese können an mobile Endgeräte wie Handy oder PC weitergegeben werden, um die Ergebnisse automatisch aufzuzeichnen und zu archivieren.

Solche Geräte sind meist mit einer Alarmfunktion ausgestattet: Wird die Temperatur unter- oder überschritten, ertönt ein akustisches und optisches Signal. Je nach Gerät sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, dass ein Alarm jederzeit vom Team bemerkt wird.

“Gradwanderung” bei Arzneien

Des Weiteren ist die richtige Temperatur für die zu lagernden Medikamente gemäß Herstellerangaben zu berücksichtigen. Für die meisten Medikamente gelten für die Aufbewahrung drei Bereiche: Raumtemperatur (+15 bis +25 Grad Celsius), Kühlschranktemperatur (+2 bis +8 Grad Celsius) oder tiefgekühlt (-18 Grad oder kälter). Im Kühlschrank sind alle Medikamente zu lagern, auf deren Verpackung oder im Beipackzettel “kühl lagern und transportieren” vermerkt ist, wie bei Insulinen oder Impfstoffen. Sind auf der Verpackung oder dem Beipackzettel keine Informationen zur Lagerungstemperatur angegeben, empfehlen Experten eine Aufbewahrung bei Raumtemperatur.

Dos und Don´ts

Die meisten Medikamente, die im Kühlschrank gelagert werden, sollten bei einem einfachen Kühlschrank ins Gemüsefach, denn hier ist die Temperatur gleichmäßig kühl und liegt im optimalen Bereich von +2 bis +8 Grad Celsius. Zwei Lagerorte sollten prinzipiell ausgeschlossen werden, und zwar die Tür und der Bereich an der Rückwand des Kühlschranks.

In der Tür sind die Medikamente höheren Temperaturen und Schwankungen – bedingt durch das Öffnen und Schließen der Tür – ausgesetzt als im Inneren des Kühlschranks. Sind Medikamente zu nah an der Rückwand platziert, besteht die Gefahr, dass sie festfrieren und unbrauchbar werden. Sie sind dann zu entsorgen. Ansonsten sind die Medikamente mit dem kürzesten Mindesthaltbarkeitsdatum entsprechend dem “First-in/First-out-Prinzip” zuerst aufzubrauchen.

Min-Max-Kontrolle täglich

Die Temperaturkontrolle des Kühlschranks erfolgt arbeitstäglich durch Ablesen des Minimum-Maximum-Thermometers. Die abgelesene Temperatur wird entweder digital erfasst oder auf einem Formblatt “Temperaturüberwachung” oder in einem Kontrollbuch dokumentiert sowie anschließend aufbewahrt.

Nach dem Ablesen wird das Thermometer zurückgesetzt und möglichst genau (bzw. der Sensor) an den zentralen Messort in den Kühlschrank zurückgelegt. Neben den schon beschriebenen Maßnahmen ist es für das Qualitätsmanagement wichtig, dass die Praxis Regelungen getroffen hat:

  • Wer ist für die Kontrollen zuständig?
  • Was passiert bei Abweichungen, wenn es einen Kühlschrankausfall gab und die Kühlkette unterbrochen wurde?

Darüber hinaus sollte nicht vergessen werden, dass die Reinigung des Kühlschranks wie auch der Umgang mit Medikamenten grundsätzlich im individuellen Hygieneplan der Praxis mitaufzunehmen ist. Der Kühlschrank selbst wird beim nächsten E-Check nach den Vorgaben der DGUV-Vorschrift 3 geprüft. •

Fazit

  • Kühlschrank und Thermometer müssen sorgfältig ausgewählt sowie aufeinander abgestimmt sein.
  • Lagerungstemperatur für Medikamente ist zwingend zu beachten.
  • Das Min-Max-Thermometer ist werktäglich zu kontrollieren.
  • Ein abgestimmtes Verfahren beugt Risiken und Schäden vor!
E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.