So manche Praxis hat vielleicht bisher den Aufwand einer Arbeitszeiterfassung gescheut. Spätestens jetzt wird es jedoch Zeit für eine Zeiterfassung, hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt (S. 25). In Panik geraten müssen Sie deswegen aber nicht!
Denn anders als von einigen vermutet gibt es keine Pflicht zur elektronischen Dokumentation – vorerst reicht etwa ein Stundenzettel. Bei “Der Hausarzt” können Sie eine Excel-Vorlage herunterladen, die Sie auf Ihre Praxis adaptieren können: www.hausarzt.link/xogWB.
Auch wer “endlich” eine digitale Zeiterfassung einführen will, für den kann sich das Warten auszahlen: Zum einen will der Bundesarbeitsminister die Vorgaben für einzelne Branchen und Betriebe im ersten Quartal konkretisieren. Zum anderen werden Software- oder App-Anbieter ihre Lösungen sicher noch verbessern.
Weiterhin dürfen Beschäftigte ihre Arbeitszeit selbst notieren. Arbeitgeber müssen aber die korrekte Dokumentation prüfen, zum Beispiel mit Stichproben oder regelmäßigem Gegenzeichnen. Zu erfassen sind Beginn/Ende der Arbeitszeit, Pausen und Überstunden.
Die gesetzliche Dokumentationspflicht können Sie sich als Arbeitgeber zudem zu Nutze machen: Kommen Sie mit Ihren Angestellten ins Gespräch, etwa wofür regelmäßig Überstunden anfallen. Und überlegen Sie dann gemeinsam, wie Sie Abläufe verbessern können, um “Zeitfresser” langfristig zu eliminieren.
Ihre
Johanna Dielmann-von Berg
Chefredakteurin “Der Hausarzt”