Berlin. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat offen gelassen, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich zum Jahresende ausläuft oder verlängert wird.
“Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umgehen”, sagte er am Mittwoch (13.10.) bei der Regierungsbefragung im Bundestag auf die Frage, ob er das Gesetz auslaufen lassen oder verlängern wolle.
Impfpflicht durchzusetzen ist aufwändig
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Die Gesundheitsämter können Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von einer Corona-Impfung befreit.
Die gesetzliche Grundlage für die Impfpflicht läuft zum Jahresende aus. An der Regelung hatte es immer wieder Kritik gegeben, unter anderem wegen des Aufwands bei der Durchsetzung der Impfpflicht. Aus den Ländern und der Branche waren Forderungen nach einem Ende laut geworden.
Quelle: dpa