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Serie "Familienfreundliche Praxis"Welche Kinderbetreuung passt zur eigenen Praxis?

Was Praxischefinnen und Praxischefs, die Eltern werden, beachten sollten, fasst "Der Hausarzt" in einer Serie zusammen. In dieser Folge: Möglichkeiten der Kinderbetreuung, Tipps, was es auf der Suche nach einem Betreuungsplatz zu beachten gilt – und wer die jeweils richtigen Ansprechpartner sind.

Suche und Anmeldung für einen Kita-Platz sollten so früh wie möglich beginnen.

Auch wenn Hausärztinnen und Hausärzte ihre Praxiszeiten familienfreundlich gestalten können, brauchen sie eine Betreuung für den Nachwuchs. Dabei haben sie – zumindest theoretisch – eine Fülle an Möglichkeiten.

Ab dem ersten Lebensjahr haben Eltern für ihre Kinder sogar einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter oder -vater. Arbeiten beide Eltern, gilt das bei Bedarf auch im ersten Lebensjahr. Trotz des Rechtsanspruchs ist es aber vor allem in bevölkerungsreichen Regionen nicht leicht, einen Platz zu finden.

Kita-Platz: Frühe Suche ist das A und O

Suche und Anmeldung für einen Platz in der Kindertagesstätte sollten deshalb so früh wie möglich beginnen. Viele größere Städte bieten dazu im Internet Online-Suchsysteme an. Sinnvoll ist, dass sich Eltern auf Wartelisten mehrerer Kitas eintragen.

Je früher sie das tun, desto wahrscheinlicher ist, dass sie einen Platz bekommen. Finden Eltern keinen Platz, können sie sich an das örtliche Jugendamt wenden. Das muss tätig werden und innerhalb von zwei bis drei Monaten Vorschläge für einen Platz unterbreiten.

Tagesmutter: Nicht ohne Qualifizierung

Suchen Eltern eine Tagesmutter oder einen Tagesvater, sollten sie sich ans Jugendamt wenden, rät der Bundesverband für Kindertagespflege. Das Jugendamt oder ein von ihm beauftragter Träger nennt Interessierten qualifizierte Betreuungspersonen.

“Das Jugendamt prüft, ob die Personen und die Räume, in denen die Betreuung stattfindet, geeignet sind”, sagt Heiko Krause, Geschäftsführer des Verbandes. Betreuungspersonen müssen eine Qualifizierung durchlaufen, die den Regeln des jeweiligen Bundeslandes entspricht, und eine Pflegeerlaubnis haben.

Auf diese Punkte sollten Eltern unbedingt achten, auch wenn sie etwa über Mundpropaganda auf Tagesmütter oder Tagesväter aufmerksam werden. Von Internetangeboten, bei denen über die Postleitzahlensuche Eltern und Betreuungspersonen zusammengebracht werden, rät Krause ab. Denn hier wird die Qualifikation nicht zwingend geprüft.

Die Bezahlung der Tagesmütter und Tagesväter hängt von den jeweiligen Regeln in Ländern oder Kommunen ab. Je nach Region müssen Eltern einen Zusatzbetrag zahlen, mitunter fördern Kommunen aber auch die Plätze hälftig. Hilft das Jugendamt bei der Suche nach einem Betreuungsplatz nicht weiter, können Eltern einen Platz oder die Kosten für die Alternativbetreuung gerichtlich einfordern.

Hort: Mögliche Ergänzung im Grundschulalter

Bis zum 14. Lebensjahr sind die Kommunen in vielen Bundesländern verpflichtet, ein Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen, etwa in Form einer Ganztagsschule oder eines Hortes.

Minijob: Kosten von der Steuer absetzbar

Sinnvoll kann die Beschäftigung einer flexiblen Betreuungsperson auf Minijob- Basis sein. Dabei darf die Person maximal 520 Euro im Monat verdienen (früher “450-Euro-Job”; die Obergrenze wurde analog zum Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 angehoben). Die Eltern müssen die Betreuungsperson in diesem Fall bei der Minijob-Zentrale anmelden und eine geringe Abgabe entrichten.

Tipp: Kinderbetreuungskosten können von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Das gilt auch, wenn nahe Angehörige wie Großeltern auf den Nachwuchs achtgeben und dafür Geld erhalten. Eltern können für Kinder bis 14 Jahre bis zu zwei Drittel der Betreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen, maximal 4.000 Euro.

Au-pair: Seriöse Agenturen vermitteln

Eine weitere Möglichkeit für die Kinderbetreuung ist die Aufnahme eines Au-pairs. Die Gasteltern müssen den jungen Frauen oder Männern ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen, für Verpflegung und Versicherungsschutz sorgen und ein Taschengeld von 260 Euro zahlen. Seriöse Vermittlungsagenturen sind etwa am RAL-Gütezeichen zu erkennen.

Tipp: Auch die Kosten für ein Au-pair können teilweise als Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Fazit

  • Mit Blick auf die Kinderbetreuung haben Praxischefinnen und Praxischefs eine Fülle an Möglichkeiten. Gerade in bevölkerungs- reichen Regionen bestehen diese jedoch oft nur auf dem Papier.
  • Wichtig ist daher, sich frühzeitig für eine Betreuungsform zu entscheiden, die zu den individuellen Anforderungen passt.
  • Informationen stellen die jeweiligen Ansprechpartner zur Verfügung (s. Link-Tipps).
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