Jedes Jahr stellt sich zum Jahresende die Frage, wie Praxisinhaber ihre Steuerbelastung mindern können. Grundsätzlich gilt für jede Maßnahme, dass sie wirtschaftlich sinnvoll sein muss. Besonders Investitionen zur Steuereinsparung sollte man sorgfältig prüfen.
Erwartet man im Folgejahr ein schlechteres Praxisergebnis, kann der Steuersatz sinken. Dann lohnt es sich im Einzelfall, Ausgaben in das laufende Jahr vorzuziehen oder Einnahmen ins nächste zu schieben.
Denkbar ist etwa, in medizinische Geräte oder Einrichtung für die Praxis früher zu investieren. Dadurch profitiert man von der vorgezogenen zeitanteiligen Abschreibung.
Voll abschreiben kann man die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Das sind Gegenstände, die ohne Umsatzsteuer bis zu 800 Europro Stück kosten.
Maßgeblich für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Investitionen ist das Lieferdatum der Wirtschaftsgüter. Der Zahlungszeitpunkt ist unerheblich, er kann im Folgejahr liegen.
Infrage kommt, Reparaturen in der Praxis frühzeitig zu zahlen. Hausärzte können aber auch Einnahmen ins kommende Jahr verschieben, indem sie Honorarforderungen gegen Privatpatienten verschieben. Beides ist nur zulässig, wenn der Gewinn nicht durch Vermögensvergleich (Bilanz) ermittelt wird.