Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

JahreswechselSteuern sparen mit vorgezogenen Investitionen

Jedes Jahr stellt sich zum Jahresende die Frage, wie Praxisinhaber ihre Steuerbelastung mindern können. Grundsätzlich gilt für jede Maßnahme, dass sie wirtschaftlich sinnvoll sein muss. Besonders Investitionen zur Steuereinsparung sollte man sorgfältig prüfen.

Erwartet man im Folgejahr ein schlechteres Praxisergebnis, kann der Steuersatz sinken. Dann lohnt es sich im Einzelfall, Ausgaben in das laufende Jahr vorzuziehen oder Einnahmen ins nächste zu schieben.

Denkbar ist etwa, in medizinische Geräte oder Einrichtung für die Praxis früher zu investieren. Dadurch profitiert man von der vorgezogenen zeitanteiligen Abschreibung.

Voll abschreiben kann man die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter. Das sind Gegenstände, die ohne Umsatzsteuer bis zu 800 Europro Stück kosten.

Maßgeblich für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Investitionen ist das Lieferdatum der Wirtschaftsgüter. Der Zahlungszeitpunkt ist unerheblich, er kann im Folgejahr liegen.

Infrage kommt, Reparaturen in der Praxis frühzeitig zu zahlen. Hausärzte können aber auch Einnahmen ins kommende Jahr verschieben, indem sie Honorarforderungen gegen Privatpatienten verschieben. Beides ist nur zulässig, wenn der Gewinn nicht durch Vermögensvergleich (Bilanz) ermittelt wird.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.