Liebe Leserinnen und Leser,
eine Praxisabgabe will geplant und vorbereitet sein. Sie stellt ein einschneidendes Ereignis dar, denn als Praxisinhaber/in muss man sich nun von seinem Lebenswerk verabschieden und es in fremde Hände geben.
Somit schwingen auch viele Emotionen mit und nicht zuletzt möchte man sicher sein, dass die Patienten weiterhin gut versorgt werden. Das sagen die Zahlen: 1999 gab es noch 59.290 Hausärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnahmen, 2020 verzeichnete die KBV 55.012 Hausärztinnen und Hausärzte. Das heißt, es wird immer schwieriger, eine Nachfolge zu finden.
Eine Praxisabgabe muss für den alten und neuen Praxisinhaber passen und nicht zuletzt für das Praxisteam und auch für die Patienten. Nicht jede Hausärztin, jeder Hausarzt kann die Praxis innerhalb der Familie weitergeben und nicht immer verläuft alles so harmonisch wie in unserem Beispiel der Familie Fleischhauer (HA 12/2016), denn schnell können sich familiäre und unternehmerische Aspekte vermischen.
Nicht jede bzw. jeder hat auch seit langem eine Kollegin oder Kollegen in der Praxis oder einen Weiterbildungsassistenten/-assistentin, der/die übernehmen kann oder will und manchmal bleibt die Nachfolge auch ungelöst.
Und dann gibt es auch noch gesetzliche Vorgaben zu beachten, darauf verweist Joachim Schütz, Geschäftsführer und Justiziar des Deutschen Hausärzteverbandes im Beitrag ab S. 20 in dieser Ausgabe.
Der Deutsche Hausärzteverband mit seinen Institutionen und Landesverbänden geben Hilfestellung bei der Gründung einer Praxis und bei der Praxisabgabe (s. Kasten). Fragen Sie nach bei Ihrem Landesverband.
Es grüßt Sie herzlich Ihre Dr. Monika von Berg
Chefredakteurin “Der Hausarzt”