LaborLaborbonus: Die 8 häufigsten Fehler

Oft sind es nur Kleinigkeiten, warum Hausärztinnen und Hausärzten der Laborbonus entgeht. Doch woran kann es in solchen Fällen liegen? Eine Übersicht über die acht häufigsten Fehlerquellen.

Oft sind es nur Kleinigkeiten, warum Praxen den Laborbonus nicht oder nur teilweise erhalten.

Immer wieder berichten Hausärztinnen und Hausärzte, dass sie den 2018 eingeführten Laborbonus nicht oder nur teilweise erhalten haben. Bei knapp zwei Euro pro Fall geht damit nicht unerheblicher Umsatz verloren. Fehlerquelle sind oft einfach anmutende Dinge, die es zu bedenken gilt.

1. Inhalt der Ausnahmeziffern nicht beachtet

Laborausnahmeziffern sind seit 2018 nur noch für definierte Laborwerte „budgetneutral“. Während früher bei einem Diabetiker mit abgerechneter Laborausschlussziffer 32022 auch alle anderen Laborwerte nicht ins Budget fielen, sind dies seither nur noch einzelne Werte. Tipp: Welche Werte sich hinter jeder einzelnen Ausschlussziffer verbergen, zeigt der Laborspicker auf einen Blick.

2. Ausnahmeziffern vergessen

Immer wieder zeigt sich, dass die Ausnahmeziffern nicht hinreichend kontrolliert werden. Je nach PVS bietet es sich an, hier ggf. Vorkehrungen zu treffen oder nachzuarbeiten:

  • Laborauftragsvorlagen verknüpft mit GOP im PVS anlegen
  • Anlage von Dauerziffern/Ziffernerinnerung bei gesicherter Krankheit
  • Diagnosen mit Ausschlussziffern verknüpfen (z. B. E11.XX immer mit 32022)
  • Suchläufe nach ICDs oder Laborwerten und fehlende Laborziffer
  • Urinkultur/Abstrich ohne 32004
  • Suchdiagnostik nach meldepflichtiger Erkrankung ohne 32006
  • Antikoagulierte Patienten ohne 32015

3. Missbrauch der hausärztlichen Praxis als Laborlieferant

Nicht selten berichten Kollegen, dass seitens Krankenhaus oder Facharztpraxis eine Laborkontrolle vor Zuweisung oder als Nachkontrolle erfolgen soll. Hier sind zwei Dinge zu beachten: Wenn die fachärztliche Praxis Laborwerte benötigt, kann sie diese auch selbst bestimmen. Und: Hausärzte sind auch hier an das Wirtschaftlichkeitsgebot SGB V §12 gebunden („Der Hausarzt“ 14/21). „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Gerade Kliniker ignorieren dies jedoch leider oft.

4. Zu engmaschige Laborkontrollen

Häufig gehen Praxen davon aus, sie müssten jedes Mal Laborwerte beispielsweise für Patienten im Disease-Management-Programm (DMP) bestimmen. Doch: Bei Diabetikern ist etwa allein der HbA1c quartalsweise vorgeschrieben. Andere Werte wie Kreatinin, Elektrolyte oder LDL reichen meist jährlich, wenn kein medizinischer Grund (wie eine Niereninsuffizienz) doch dafür sprechen, engmaschiger zu kontrollieren.

Tipp: Eine gute Hilfestellung bei Medikamenteneinnahme bietet die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM): www.hausarzt.link/A3PdC

5. „Präventiv-Kreuz“ vergessen

Gesundheitsuntersuchung, Immunologischer Stuhltest oder neu das Hepatitis-Screening (S. 22) fallen nicht ins Labor-Budget, wenn auf der Laborüberweisung das Kreuz bei „Präventiv“ gesetzt wird. Wer seinen Laborauftrag elektronisch übermittelt, sollte kontrollieren, ob seitens MFA oder in der jeweiligen Vorlage das Kreuz regelhaft angekreuzt ist.

6. „Schrotschuss“ statt Stufendiagnostik

Bei Symptomen oder veränderten Werten kann man schnell eine umfassende Diagnostik mit zig Laborwerten anstoßen – das sehen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nicht selten in der Klinik. In der Praxis haben wir aber meistens Zeit und können abgestuft diagnostizieren. Auch für den Bonus ist es besser, gelegentlich einen Laborwert nachzufordern, als gleich immer alles zu veranlassen.

7. Laborkontrolle nur bei konkreter Fragestellung mit Konsequenz

Medizinisch klar umschrieben, für den Laien aber der Weg zur Glückseligkeit: Patienten benötigen das „große Blutbild“ und meinen damit alles, was im Labor bestimmbar ist, inklusive Vitamine und Spurenelemente. Vor jeder Diagnostik sollte aber immer die Frage stehen, warum dies nötig ist. Spätestens beim Blick auf den IGeL-Bogen des Labors wollen Patienten angesichts der anfallenden Kosten dann doch nicht mehr alles. Uns steht es hier nicht an, zur Privatliquidation sämtlicher Laborwerte aufzurufen: Vernünftige Diagnostik sollte durchgeführt und dann auch Kassenleistung sein.

8. Nutzung von Laborsoftware / Order Entry

Mit der entsprechenden Laborsoftware ist ein Laborauftrag schnell ausgelöst und auch das Nachmelden ist unkomplizierter, zudem werden häufig Etikettendrucker gestellt. Doch: Wer ärztlich nicht jeden von der MFA vorbereiteten Auftrag einzeln freigibt, hat die Kontrolle verloren. Wer ordentliche Laborvorlagen in seinem PVS anlegt und seine MFA-Abläufe gut strukturiert hat, ist erfahrungsgemäß zeitlich aber mindestens ebenso schnell wie mit dem digitalen Helferlein.

 

 

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