Nicht nur für CoronaGeld vom Staat fürs Praxis-Hygienekonzept

Mindestabstand, Einbahnregel, Desinfektionsnachweise: Corona hat die Praxiswelt verändert. Fast alle Bundesländer verlangen inzwischen ein schriftliches Hygienekonzept. Dass dies mitunter staatlich gefördert wird, wissen jedoch nur wenige.

Für Hygienekonzepte bekommen Arztpraxen unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung.

Der Druck der Behörden ist hoch: Nicht zuletzt seit der Corona-Pandemie sehen sich Arztpraxen mit einer neuen Vielzahl an Hygienevorschriften konfrontiert, und die Vorgaben von Gesundheitsamt und Co. sind unübersichtlich. Neben dem Infektionsschutzgesetz müssen Hausärzte Vorschriften der Länder, Regeln der Berufsgenossenschaft sowie den Rat der Ärztekammer beachten. Wer bei einer Kontrolle des Amts oder einer Praxisbegehung kein Hygienekonzept vorweisen kann, riskiert Bußgelder und sogar eine Praxisschließung.

“Wir merken, dass Praxen oft vor unlösbaren Aufgaben stehen, wenn es ums Hygienekonzept geht”, beobachtet Markus Sobau, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Hygieneberatung. Denn: Die Konzepte können in jeder medizinischen Einrichtung anders aussehen – je nachdem, welche Leistungen angeboten oder abgegeben werden. Und während in Kliniken zumeist spezialisiertes Personal in der Verantwortung steht, sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für das Erstellen und Einhalten des Hygieneplans selbst verantwortlich.

Förderung nur bei externer Hilfe

Eine externe Beratung kann mitunter helfen. Voraussetzung ist diese sogar, wenn sich Ärzte ihr Hygienekonzept staatlich fördern lassen wollen. Das stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Internetseite klar. Hier kann der professionelle Berater wiederum den Antrag auf der Formularplattform des Amts stellen (siehe Link-Tipps). Wichtig zu wissen: Es handelt sich nicht um die sogenannte “Corona-Förderung”, deren Töpfe schon längst aufgebraucht sind, sondern um eine Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Hygiene. Hier liegt die Förderung zwischen 50 und 80 Prozent – je nach Bundesland.

Anbieter sind etwa die Deutsche Gesellschaft für Hygieneberatung oder freiberufliche Hygieneberater wie Stefan Hees aus Heidelberg und Robert Marx aus Essen. Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) haben Infos zu Hygienekonzepten. Die KV Nordrhein etwa stellt eine Mustervorlage “Hygieneplan für Arztpraxen” zur Verfügung; das bei der KV Baden-Württemberg angesiedelte Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte listet alle Ansprechpartner in den jeweiligen Regionen (beides in den Link-Tipps).

“Corona-Siegel” in 7 Schritten

Die Deutsche Gesellschaft für Hygieneberatung hat im April aufgrund der Corona-Pandemie ein festes Konzept, ergänzt durch ein entsprechendes Prüfsiegel, entwickelt. Mit diesem kann der Arzt beispielsweise nachweisen, wer wann und mit welchem Mittel was desinfiziert und gereinigt hat. Zudem sehen Patienten per Prüfsiegel, dass Arzt und Personal ansteckungssicher arbeiten. Netter Nebeneffekt: Das Vertrauen der Patienten wird gestärkt. Die Zertifizierung kann durch das BAFA-Programm gefördert werden: Neben dem zeitlichen Einsatz von drei bis vier Stunden hat die Praxis dann einen Selbstbehalt zwischen 1.000 bis 2.000 Euro zu leisten – je nach Betriebsgröße. Die restlichen Kosten der insgesamt rund 3.600 Euro für die Zertifizierung übernimmt das Bundesamt.

Der Ablauf für ein Zertifikat gliedert sich in sieben Schritte:

  1. Fördermittel beantragen
  2. Beratung durch einen qualifizierten Hygieneberater vor Ort
  3. Praxisbegehung
  4. Mängel beseitigen
  5. Erstellen eines schriftlichen und individuellen Konzepts
  6. Vorstellung des Konzepts und kurze Schulung
  7. Siegel und Eintrag ins deutsche Hygieneregister

Ämter kontrollieren spontan

Auf was wiederum Gesundheitsämter achten, weiß Benjamin Alt. Der Rechtsanwalt ist bundesweit für Heilberufe tätig und betont, problematisch sei zum Beispiel ein normales Stoffhandtuch im Sanitärbereich einer Praxis. “Hier sollten Einmalhandtücher aus Papier verwendet werden”, so der Jurist – auch wenn das nicht gerade ökologisch sei. Die Kontrollen der Gesundheitsämter sind spätestens seit Corona fast immer unangekündigt und je nach Prüfer ziemlich streng. Da mache es sich gut, wenn ein extern erstelltes Konzept und eine schriftliche Dokumentation der Maßnahmen vorliegen.

Hygieneberater Sobau kennt drastische Fälle und berichtet von einer Praxis, die für mehr als eine Woche geschlossen wurde, weil eine MFA an der Rezeption einem Patienten ohne Maske Einlass gewährte – der vermeintlich Kranke war der Prüfer vom Amt. Die Realität in den Praxen sieht freilich meist anders aus: Masken, Schutzkittel und Handschuhe sind üblich, Flächen werden nach jedem Patienten gereinigt und desinfiziert. “Nur vollständige Dokumentationen mit Mitarbeiteranweisungen sind selten vorhanden”, so Sobau.

Checklisten helfen im Alltag

Mit Hilfe von Checklisten und Mitarbeitereinführungen schafft ein Hygienekonzept den Rahmen fürs richtige Verhalten. Denn oft sind es Kleinigkeiten, die Ärzte und Medizinische Fachangestellte (MFA) im Alltagsstress gerne mal vergessen. Oder, wie das Stoffhandtuch im Patienten-WC, schlicht “nicht auf dem Schirm haben”, wenn es um eine bessere Hygiene geht. Auch wollen Prüfer oft zuerst das schriftliche Konzept sehen, bevor sie sich Details anschauen. Fehlt das Schriftstück, gestaltet sich die eigentliche Kontrolle womöglich schwierig.

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