Die Abgabefrist für Steuererklärungen des Jahres 2020 wird verlängert. Für steuerlich beratene Steuerpflichtige und somit auch viele Hausärztinnen und Hausärzte fällt der reguläre Abgabetermin für die Steuererklärung 2020 sogar erst auf den 31. Mai 2022, also neun Monate später als die reguläre Frist zum 31. Juli 2021.
Das berichtet die ETL Steuerberatungsgruppe. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung allein anfertigen, dürfen dies drei Monate länger, also bis zum 31. Oktober 2021, tun.
Wird die Steuerklärung danach abgegeben, fallen in der Regel Verspätungszuschläge von 0,25 Prozent der rückständigen Steuer je Monat an.
Steuererklärungsabgabepflichtig ist jeder Selbstständige, Rentner oder Vermieter, wenn das Einkommen den geltenden Grundfreibetrag des Jahres (Singles: 9.408 Euro, zusammen veranlagte Ehepaare: 18.816 Euro) übersteigt.
Arbeitnehmer müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie neben ihrem Lohn weitere Einkünfte von über 410 Euro oder Lohnersatzleistungen (Kranken-, Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld) erhalten haben, in einem Jahr bei mehreren Arbeitgebern nebeneinander beschäftigt waren, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen oder Vergütungen (unter anderem Entschädigungen und Gratifikationen) für mehrere Jahre gezahlt wurden.