COPD klettert in der Ratingskala der Todesursachen immer weiter nach oben. Nicht allein deswegen können auch vorbeugende Untersuchungen der Lungenfunktion sinnvoll sein. Zudem helfen sie, die Gefahren des Rauchens zu thematisieren. Neben dem Einsatz in der kurativen Medizin nehmen Lungenfunktionsuntersuchungen in der Prävention – und damit als Selbstzahlerleistung in der Praxis nach GOÄ – einen zunehmend größeren Raum ein, auch wenn der Nikotinkonsum als Hauptverursacher der COPD eher zurückgeht. Hingegen nimmt die Bereitschaft zu, Früherkennungsuntersuchungen zu machen. Auch die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten jeglicher Art, auch in höherem Alter und damit mit höherem Risiko, wird zunehmend mehr.
Auch wenn eine Selbstzahlerleistung den primären Wunsch des Patienten danach voraussetzt, werden Ärzte häufig nach einem Vorschlag gefragt. Und hier findet sich eine ganze Reihe von Situationen, in denen die Empfehlung einer Lungenfunktionsuntersuchung sinnvoll erscheint:
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Fangen wir an mit Vorsorgeuntersuchungen vor Beginn oder auch im Verlauf einer sportlichen Betätigung. Beispielhaft erwähnt sei hier die Tauchtauglichkeitsuntersuchung, der Beginn einer regelmäßigen sportlichen Aktivität in höherem Alter nicht nur bei Rauchern, die Teilnahme an Vereinssport bei Asthmatikern etc. Eine weitere Indikation besteht bei Arbeitstauglichkeitsuntersuchungen in Berufen, die die Atmung belasten, oder auch Anfragen von Versicherungen. Oft wollen Raucher auch erfahren, ob sie bereits krank sind, auch wenn sich noch keine Symptome äußern. Letztlich können in der Praxis auch Aktionstage stattfinden, etwa ein "Aktionstag Lunge".
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Die Standarduntersuchung in der hausärztlichen Praxis ist die Ruhespirometrie inklusive der Flussvolumenkurve (GOP 605 und 605a) eventuell mit zusätzlicher Resistancebestimmung (GOP 603 oder 604). Bei pathologischem Ausfall folgt die Broncholyse (GOP 609), möglich auch in derselben Sitzung. Bei klar erklärter Vorsorgeuntersuchung ist diese weitere Klärung eines bei der Vorsorge entdeckten pathologischen Befundes dann aber kurativ über die GKV abzurechnen. Liegen individuell erschwerte Bedingungen vor (unruhiger Patient, schwierige Kooperation, mangende Compliance), denken Sie an die Erhöhung des Multiplikators.
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Der oben bereits erwähnte "Aktionstag Lunge" kann beispielsweise ein Instrument sein, um auf die pulmologische Kompetenz der Praxis aufmerksam zu machen. Bei guter Organisation können so an einem Nachmittag ohne weiteres bis zu 20 Personen untersucht werden. Neben einer Auskultation durch den Arzt und der delegierbaren Lungenfunktion sollte ein abschließendes kurzes Gespräch erfolgen. Bei schwerwiegenderen Problemen sollte auf die Sprechstunde verwiesen werden. Bei einem Honorar von 72,75 Euro beim Schwellensatz erhalten Sie zusätzliches budgetfreies Honorar. Bei einem Aktionstag empfiehlt sich zur Rechnungsvereinfachung ein runder Betrag von etwa 70 Euro mit entsprechend angepassten Multiplikatoren – der Gegenwert von circa zehn Schachteln Zigaretten.
Fazit: Hausärzte können die Lungenfunktionsprüfung nicht nur kurativ, sondern auch präventiv und als Screeningmethode einsetzen.
Quellen: GOÄ in der aktuell gültigen Fassung