Nach dem erfolgreichem Abschluss von Gesprächen mit Kaufmännischer Krankenkasse (KKH), Hanseatischer Krankenkasse (HEK) und Techniker Krankenkasse (TK) konnten in fünf Regionen die durch Schiedspersonen festgelegten HZV-Verträge der KKH und HEK in den freiwilligen HZV-Vertrag der TK überführt werden. Dies gilt seit Beginn des vierten Quartals 2018.
Ab Quartal 1/2019 hat sich auch die Handelskrankenkasse (hkk) für die gemeinsame Umsetzung der HZV entschieden und wird dem freiwilligen Vertragsmodell mit der TK beitreten. Auch wird das Vertragskonstrukt mit der KKH und HEK auf weitere Regionen ausgerollt (s. Tab. 1).
In den aufgeführten Regionen werden ab 1. Januar alle Leistungen für HZV-Patienten der KKH, HEK und hkk auf Basis der Honoraranlage des TK-HZV-Vertrags abgerechnet und vergütet. Die Leistungserfassung für HZV-Patienten der KKH, HEK und hkk muss ab diesem Zeitpunkt im Modul des TK-HZV-Vertrags vorgenommen werden.
Änderungen und Vorteile für Ärzte:
- Präventionseinzelleistungen (inklusive Kinder- und Jugendvorsorge) zu EBM-Preisen
- Besuch durch VERAH®: 17 Euro/Leistung
- Vertreter- und Zielauftragspauschale: 20 Euro/Quartal
- Vergütung von Schutzimpfungen als Einzelleistungen
- Einschreibung der HZV-Patienten per Online-Verfahren möglich
Die Dokumentation und Abrechnung der Patienten, die am Hausarztprogramm der verbleibenden Ersatzkassen teilnehmen, erfolgt weiterhin mit dem EK-HZV-Vertrag.