Der Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit den durch spektrumK vertretenen Kassen wurde weiterentwickelt.
Videosprechstunde neue Leistung
Bei der neu aufgenommenen Einzelleistung handelt es sich um die Online-Videosprechstunde (Abrechnungsziffer “OVS”). Sie ist maximal ein Mal pro Quartal abrechenbar und wird mit 5 Euro vergütet.
Hat im laufenden Quartal zuvor noch kein Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden, wird durch die Abrechnungsziffer “OVS” automatisch zusätzlich die kontaktabhängige Pauschale P2 ausgelöst.
Die 01450 EBM (Zuschlag Videosprechstunde) wurde im Rahmen dieser Änderung in den Ziffernkranz des HZV-Vertrages aufgenommen und ist damit nicht mehr über die KV abrechenbar.
Einzelne Vergütungen angehoben
Gleich mehrere Zuschläge und Pauschalen wurden von den Vertragspartnern ab diesem Quartal deutlich erhöht. Dazu gehören die Vertreter- und auch die Zielauftragspauschale. Beide wurden von 12,50 Euro auf 20 Euro angehoben.
Der VERAH®-Zuschlag erhöht sich von 5 auf 8 Euro und der maximale Vergütungsbetrag des Zuschlags zur rationalen Pharmakotherapie erhöht sich von 3,50 Euro auf 4 Euro.
Beim Hausbesuch gibt es ebenso eine Neuerung. Er kann künftig auch durch den Vertreterarzt erbracht und abgerechnet werden. Alle genannten Änderungen sind seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft.
Einfach dem spektrumK-HZV-Vertrag beitreten
Wer jetzt diesem oder anderen HZV-Verträgen beitreten möchte, hat es ganz einfach. Unter www.hausarztservice-online.de können Interessierte nicht nur mit wenigen Klicks Mitglied in ihrem Hausärzteverband werden, sie haben auch die Möglichkeit in wenigen Schritten und unkompliziert ihre Teilnahme an Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung zu erklären.
red