Immer wieder erreichen den Hausärzteverband Schleswig-Holstein Fragen zu Urlaubsvertretungen bei Patienten, die an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen.
Grundsätzlich sollten HZV-Patienten zwar möglichst zu einem anderen HZV-Hausarzt gehen, wenn die eigene Praxis geschlossen ist. Da es im Land aber noch nicht in jeder Region HZV-Ärzte gebe, sei Schleswig-Holstein derzeit ein Sonderfall, teilt der Hausärzteverband in seinem Rundschreiben mit.
Das heißt, bei einer Urlaubsvertretung können Nicht-HZV-Ärzte die HZV-Patienten des Kollegen auf einem “normalen Vertreterschein” gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen. Ebenso werden Leistungen im Notfall über die KV abgerechnet.
Anders bei Ärzten, die selbst an der HZV teilnehmen, ihre eigenen Patienten aber nicht einschreiben. Übernehmen sie die Urlaubsvertretung bei HZV-Patienten von Kollegen, müssen sie die Leistung für die Vertretungspatienten mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) abrechnen.