Schon innerhalb von zwei Jahren ergeben sich für Versicherte mit chronischer Herzinsuffizienz (HI) und koronarer Herzkrankheit (KHK) signifikant höhere Überlebensraten, wenn sie am AOK-Haus- und Facharztprogramm in Baden-Württemberg teilnehmen. Das ergibt eine Anfang Oktober veröffentlichte, vom GBA-Innovationsfonds geförderte Evaluation des Facharztvertrags Kardiologie der AOK Baden-Württemberg. Die Hochrechnung weist 267 vermiedene Todesfälle bei den selektivvertraglich Versicherten mit HI und 343 bei Versicherten mit KHK aus. Außerdem treten deutlich weniger Krankenhauseinweisungen auf (minus 1.068 bei HI-Patienten; minus 1.128 bei KHK-Patienten), leitlinienempfohlene Medikamente wie Cholesterin- und Blutdrucksenker werden häufiger verordnet.
Effektstärke ist “beeindruckend”
Für ihre Studie analysierten Wissenschaftler der Unis Frankfurt, Jena und Heidelberg sowie des Göttinger aQua-Instituts Patientendaten aus 2015 und 2016. Verglichen wurden Versicherte, die im Rahmen des AOK-Vertrags zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und dem darauf aufbauenden Facharztvertrag für Kardiologie behandelt wurden, mit Versicherten aus Praxen, die nicht an den Selektivverträgen teilnahmen. In der HI-Analyse waren 13.404 Versicherte in der Selektivvertrags- und 8.776 in der Kontrollgruppe der Regelversorgung. In der KHK-Auswertung betrug das Verhältnis 19.537 zu 16.696 Versicherten.
“Der Überlebensvorteil kommt nicht unerwartet, beeindruckend ist die Effektstärke im Vergleich zur Regelversorgung”, bilanziert Prof. Ferdinand Gerlach, Direktor des Frankfurter Instituts für Allgemeinmedizin. “In den bisherigen Evaluationen zum AOK-Hausarztvertrag konnten wir schon feststellen, dass sich die Qualitätsschere von Jahr zu Jahr zugunsten der HZV öffnet und nach fünf Jahren sahen wir einen Trend zu einer Verringerung der Sterblichkeit für alle Teilnehmer.” (“Der Hausarzt” 10/18) Die Vorteile ergäben sich wahrscheinlich aus dem Zusammenspiel vertraglicher Steuerungsinstrumente – unter anderem zur Optimierung der Arzneimitteltherapie, in Bezug auf die Steuerung von Arztkontakten und der Vermeidung unnötiger Krankenhauseinweisungen sowie höherer Qualitätsanforderungen an die beteiligten Haus- und Fachärzte.
Vergütung als wichtiges Kriterium
“Wichtig ist auch das softwaregestützte Medikamenten-Management als zentrale Schnittstelle zwischen Haus- und Facharzt, das zur Harmonisierung der Verordnungen führt”, ergänzt Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von Medi Baden-Württemberg, erinnert darüber hinaus an die Wichtigkeit einer angemessenen Vergütung für die versorgenden Ärzte. Im Kardiologievertrag ist diese morbiditätsorientiert angepasst, das heißt für schwere Fälle gibt es eine entsprechend bessere Honorierung. “Im Gegensatz zum Kollektivvertrag wird auch jeder Behandlungsfall bezahlt und nicht bei Überschreitung eines Budgets gestrichen.”
Die Vertragspartner sehen sich vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen auf ihrem vor über zehn Jahren gestarteten Weg der Haus- und Facharztverträge einmal mehr bestätigt. Akute Gefahr hingegen sehen sie im geplanten Fairer-Kassenwettwerb-Gesetz (S. 7). Ein darin zuletzt vorgesehenes Verbot, vertragliche Leistungen und deren Vergütung an bestimmte Diagnosen zu binden, bedeute den “Abgrund” für Selektivverträge, mahnt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Immerhin sei dies die wesentliche Voraussetzung, um auf konkrete Patientenbeschwerden zugeschnittene Versorgungskonzepte erfolgreich anzubieten.