Wirtschaft + PraxisGOP 15 – die Chronikerziffer

Ärztliche Leistungen, die über längere Zeit erbracht werden, können Hausärzte bei der Abrechnung leicht vergessen. So zum Beispiel die Chronikerziffer in der GOÄ: GOP 15.

Neben der Abrechnung der aktuellen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen werden oft die Leistungen vergessen oder aus Unkenntnis nicht berücksichtigt, deren Umfang sich über längere Zeiträume erstreckt – klassisches Beispiel: die GOP 15 der GOÄ.

Da Hausärzte diese GOP nur einmal im Kalenderjahr abrechnen können, entspricht auch der Betreuungszeitraum einem Jahr. Dabei ist aber die Häufigkeit der Kontakte entscheidend. Die einmalige Verordnung einer logopädischen Therapie erlaubt nicht die Abrechnung der GOP 15. Es bedarf zusätzlich weiterer Koordinationsmaßnahmen.

Ein genauer Blick in die Leistungslegende zeigt, dass zum Leistungsinhalt mehrere Teilleistungen gehören:

  • die Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer Maßnehmen und

  • die Koordination flankierender sozialer Maßnahmen

  • während der kontinuierlichen Betreuung eines chronisch Kranken

Mit anderen Worten: Die kontinuierliche Betreuung einer Hemiparese mit regelmäßigen KG-Verordnungen reicht nicht aus, da die soziale Maßnahme nicht vorhanden ist. Dazu gehörte evtl. die Organisation eines Essens auf Rädern oder die Veranlassung und die Aufmunterung eines Patienten, regelmäßig am Seniorennachmittag der Gemeinde teilzunehmen.

Sorgfältige Dokumentation

Unter die sozialen Maßnahmen kann auch die Hinzuziehung eines Pflegedienstes oder eines Betreuers fallen, eine Maßnahme, in die sich der betreuende Hausarzt durchaus einschalten sollte. Dafür kann er dann die GOP 15 abrechnen, was seine Arbeit zumindest teilweise vergütet: Schwellensatz 40,22 Euro, das sind 3,35 Euro pro Monat! Bei aufwendigen Anstrengungen, bei sehr zahlreichen Maßnahmen oder bei notwendigen und sehr zeitintensiven Gesprächen ist mit entsprechender Begründung ein höherer Multiplikator bis zum 3,5-fachen Satz absetzbar. Die entsprechende Begründung sollte dann aus der ärztlichen Dokumentation ablesbar und jederzeit nachvollziehbar sein.

Um die GOP 15 unter Umständen begründen zu können, bedarf es also einer sorgfältigen Dokumentation, die zum Beispiel so – gerne auch als Textbaustein – formuliert sein kann: "Nr. 15: Essen auf Rädern organisiert." Auch die Möglichkeit der Abdingung gemäß Paragraf 2 GOÄ sollte nicht aus den Augen verloren werden.

Leistungsinhalte

Weitere beispielhafte Leistungen, die die Forderung der GOP Nr. 15 erfüllen, sind etwa:

  • die Organisation, Verordnung und laufende Kontrolle physiotherapeutischer, ergotherapeutischer und logopädischer Leistungen;

  • Planung und Koordination ambulanter Operationen unter Berücksichtigung der chronischen Erkrankung (z.B. Diabetes) inklusive eventuell erforderlicher besonderer therapeutischer Maßnahmen.

  • Soziale Leistungen können sein Kontaktaufnahme und -pflege mit Sozialstationen, Pflegeheimen, Sozialarbeitern; umfangreiche Aktivitäten in Verbindung mit Wiedereingliederung.

Nicht mit der GOP 15 abrechenbar sind jedoch Gespräche mit anderen Ärzten, hierfür gibt es die GOP 60.

Fazit: Der Leistungsinhalt setzt einiges für die Abrechnung der GOP 15 voraus, gerade deswegen sollte im Einzelfall erwogen werden, ob die Möglichkeit zur Steigerung gegeben ist.

Quellen: GOÄ in der aktuell gültigen Fassung

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.