EBM
Beim Erstkontakt im Quartal rechnet die Ärztin die 03000 und 03220 EBM ab, die KV fügt die Pauschalen zu (03040, 03060, 03061, 03222, 32001 EBM). Hinzu kommt die Ergometrie mit der 03321. Beim zweiten Kontakt fallen die 03230 und 03221 an. Die Influenza-Impfung wird gemäß der regionalen Impf-Vereinbarung in der Regel mit der 89112 abgerechnet, da es eine Indikations- und keine Standardimpfung ist.
GOÄ
Nach GOÄ werden die Nrn. 1 und 7, für die Ergometrie die Nr. 652 und für die Blutabnahme die Nr. 250 abgerechnet. Die Laboranalysen werden als Einzelleistung berechnet, lediglich die MIII-Leistung (TSH) durch den Laborarzt. Die Grippeimpfung beim zweiten Kontakt kann mit den Nrn. 1, 5 und 375 (neuer Behandlungsfall!) in Rechnung gestellt werden.